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Mehrwertsteuer bei Auftragsbestätigung

| 11. Januar 2007 16:43 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich derzeit im Bau meines Eigenheimes und habe eine Firma beauftragt, das Aufmass für die Fenster zu machen. Drei Tage später erhielt ich die Auftragsbestätigung. Auf dieser Auftragsbestätigung wurde ein Preis mit eigenhändiger Unterschrift des Auftragnehmers bestätigt, wo weder Netto noch Brutto bei stand. Nach Erhalt der Rechnung, habe ich genau diesen Betrag überwiesen. Nun fordert der Auftragnehmer von mir die Mehrwertsteuer. Ich bin jedoch davon ausgegangen, da niemals die Rede von Nettobeträgen war, dass der Preis die Mehrwertsteuer beinhaltet; zumal er mir ja, wie bereits erwähnt, auf der Auftragsbestätigung mit eigenhändiger Unterschrift bestätigt wurde.

Ganz nebenbei sei noch bemerkt, dass die gesamte Abwicklung eine einzige Katastrophe war. Hat aber nichts mit diesem Sachverhalt an sich zu tun.

Muss ich die Mehrtwertsteuer nun zahlen?

11. Januar 2007 | 17:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

in § 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) ist geregelt:
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

Wenn Ihnen also eine Bestätigung über den vereinbarten Preis ohne weitere Angaben vorliegt, dürfen Sie unter den genannten Bedingungen davon ausgehen, dass dieser die Umsatzsteuer beinhaltet. Der Auftragnehmer kann dann keine weitere Zahlung von Ihnen verlangen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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