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Mehrfacher kleiner Ladendiebstahl ! Welche Strafe zu erwarten ist ?

2. März 2025 10:52 |
Preis: 60,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


11:42

Ich werde meine Situation beschreiben:
Der erste Ladendiebstahl wurde am 09.2014 in Höhe von 20,00€ begangen,
die Strafe erfolgte in Form einer Verwarnung, ohne Bußgeld.
Zweiter Ladendiebstahl-08.2017,in Höhe von 70,00€,
Geldstrafe 700€.
Dritter Ladendiebstahl am 12.2021 in Höhe von 32,00€
Geldstrafe 900,00€
Vierter Ladendiebstahl am 10.2022 in Höhe von 19,00€
Geldstrafe 1400,00€.
Der fünfte Diebstahl ereignete sich am 02.2025 im Edeka-Markt in Höhe von 25,00€.
Gleichzeitig zeigte mir der Ladenbesitzer eine Kamera,
auf der ich vor einer Woche auch Waren im Wert von 17,00€ nicht bezahlt hatte,
dann wurde ich nicht angehalten.
Natürlich hat der Ladenbesitzer die Polizei gerufen, sie haben zwei Anklagen gegen mich erhoben,
alles wurde aufgezeichnet, jetzt warte ich auf einen Brief der Polizei.
Ich habe dem Laden 200 € bezahlt.
Meine Frage:
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Werden sie mich ins Gefängnis stecken ???
Sagen Sie mir bitte, was Sie erwartet ?
P.S Ich schäme mich sehr, sehr und habe Angst, ich verstehe, dass das nicht normal ist. Gleichzeitig habe ich eine gute Familie und wir arbeiten alle.
Wenn mein Sohn und mein Mann herausfinden, dass es ein Albtraum wird,
werden sie mich einfach nicht verstehen, und ich verstehe mich selbst leider auch nicht,
warum mache ich das von Zeit zu Zeit !!!
Ich freue mich auf Ihre Antwort!!!

2. März 2025 | 11:24

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

ins Gefängnis werden Sie nicht müssen, ABER, es wird enger langsam.

Dieses Mal könnte es noch eine Geldstrafe werden, vielleicht aber auch schon eine kleinere Bewährungsstrafe.

Sie sollten wegen der Beständigkeit der Straftaten auch in Erwägung ziehen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Rückfrage vom Fragesteller 2. März 2025 | 11:38

Bitte noch eine Frage:
Im letzten Fall wird es als ein Fall oder separat behandelt,
da der Polizist nach den Worten des Filialleiter alles in sein Notizbuch geschrieben hat,
es wurden keine offiziellen Papiere erstellen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. März 2025 | 11:42

Das wären 2 Taten.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke

ANTWORT VON

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