Sehr geehrte Fragestellerin,
ins Gefängnis werden Sie nicht müssen, ABER, es wird enger langsam.
Dieses Mal könnte es noch eine Geldstrafe werden, vielleicht aber auch schon eine kleinere Bewährungsstrafe.
Sie sollten wegen der Beständigkeit der Straftaten auch in Erwägung ziehen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Bitte noch eine Frage:
Im letzten Fall wird es als ein Fall oder separat behandelt,
da der Polizist nach den Worten des Filialleiter alles in sein Notizbuch geschrieben hat,
es wurden keine offiziellen Papiere erstellen?
Das wären 2 Taten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke