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Medikamente die verschreibungspflichtig sind online ohne Rezept bestellen - legal?

21. März 2012 20:30 |
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Strafrecht


Zusammenfassung

Ist der Kauf und Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den Eigenbedarf in Deutschland strafbar?

Der Erwerb und Besitz von normalen verschreibungspflichtigen Medikamenten ist in Deutschland nicht strafbar, wenn sie aus dem Inland kommen. Problematisch wird es jedoch, wenn es sich um Medikamente handelt, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Deren Erwerb und Besitz ist strafbar und kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. In solchen Fällen kann es auch zu Hausdurchsuchungen und sogar Untersuchungshaft kommen.

Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob man sich als Käufer strafbar macht, wenn man im Internet verschreibungspflichtige Medikamente für die Selbstnutzung bestellt bzw. diese dann anschließend besitzt, welche aus Deutschland geliefert wurden?

Der Verkauf ist höchstwahrscheinlich illegal und strafbar - aber was ist mit dem Kauf???

Falls der Kauf strafbar ist - mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?
(Ordnungswidrigkeit, Hausdurchsuchung, etc.)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Hier kommt mal wieder eine typische Juristenantwort zum Tragen:

Es kommt darauf an.

Handelt es sich um ein „normales" verschreibungspflichtiges Medikament, so sind der Erwerb und auch der Besitz nicht strafbar. Sofern das Medikament aus dem Inland kommt haben Sie auch keine Probleme mit dem Zoll zu befürchten.

Handelt es sich bei dem Medikament um ein Mittel, dass unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt, so ist auch der Erwerb und der Besitz strafbar.

Welche Wirkstoffe unter die Regelungen des BtMG fallen finden Sie in den Anlagen zum Gesetz. Diese finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/.

Der unerlaubte Besitz eines Betäubungsmittels kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren führen (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ).

Im Rahmen eines BtM Ermittlungsverfahren kann (und in der Regel wird) es zu Hausdurchsuchungen kommen. Ggf. könnte sogar Untersuchungshaft angeordnet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 22. März 2012 | 14:33

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Um es für Sie als Jurist einfacher zu machen:

Es handelt sich um sog. "Wellness"-Medikamente gegen Haarausfall und Erektionsstörungen, welche in keinster Weise dem BtMG, aber in Deutschland der Rezeptpflicht unterliegen. Diese können im Internet bei bestimmten "Anbietern" ohne Rezept bestellt werden. Die Lieferung erfolgt aus Deutschland.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist der Bestellvorgang bzw. Kauf dieser Produkte, die alleinige Selbstverwendung und der Besitz straffrei?

Demnach dürfte ein Käufer auch in einem Strafverfahren gegen die Verkäufer keine Konsequenzen zu befürchten haben!?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. März 2012 | 18:31

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben mich vollkommen richtig verstanden, der Erwerb und Besitz dieser Produkte ist nicht strafbar.

In einem Strafverfahren gegen die Verkäufer wäre ein Käufer allerdings verpflichtet, als Zeuge auszusagen (sofern er als Zeuge benannt wird).

Dies ist aber auch die einzige Unannehmlichkeit, die ein Käufer zu befürchten hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Bade
Rechtsanwalt

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