Hallo,
ich habe eine Frage, wir sind in Hessen und möchten unser Grundstück zusammen mit dem Nachbarn einzäunen. Beide Gärten grenzen aneinander und es soll auf der Grenze ein Zaun errichtet werden. Es handelt sich um Wohnimmobilien und beide Grundstücke sind bebaut.
Wir sind uns einigen über die Art des Zauns, Höhe und Farbe. Nur bei der Ausführung sind sie sich nicht einig. Nachbar A möchte den Zaun über einen Gärtner errichten lassen, wir, Nachbar B möchte den Zaun selbst errichten, weil wir uns das Zutrauen uns Spaß macht und um Kosten zu sparen.
Was tun?
Wer trägt im Streitfall welche kosten?
Kann es uns auf erzwungen werden, einen Zaun über einen Gärtner errichten zu lassen und müssen wir dann die Hälfte der Kosten zu tragen? Oder teilt man sich in dem Fall nur die Materialkosten?
Was ist, wenn Nachbar A den Zaun einfach errichtet ohne mit uns eine Einigung gefunden zu haben. Wer trägt dann welche kosten?
die Art der Einfriedung ist häufig durch das Bauamt erst einmal vorgegeben, so daß dort nachzufragen ist, wie hier die Grenzziehung zu gestalten ist.
Dann richtet sich auch die Kostenlast danach, wer hier einfriedungspflichtig ist. Nur wenn keinen die Einfriedungslast trifft, werden die Kosten geteilt.
Ein einseitiges Einfrieden ohne Abstimmung mit dem Nachbarn kann hier nachträglich sehr teuer werden.
Fragen Sie beim Bauamt nach Vorgaben der Art und der Einfriedungslast an und entscheiden Sie dann, wie Sie vorgehen.