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Markenschutz Name Logo Slogan

5. September 2025 18:14 |
Preis: 65,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


18:54

Guten Tag,

ist folgendes möglich.

Es gibt eine eingetragene Marke.

Zum Beispiel :

Name: First Dates
Slogan: Ein Tisch für zwei
Farb Ci: weis grauer Hintergrund und Font Farbe rot.
Grafik: Vögel Symbole

Den Namen „First Dates" benutzen viele weitere Unternehmen im Web.

Ist solch eine allgemeine Wort Kombi wie „First Dates" nur in Verbindung mit dem Slogan und dem CI als Marke schützbar? Könnte man also auch selber eine wort Kombi wie Fitst Dates für sein eigenes Projekt als Marke nutzen / anmelden ? Jedoch mit einem anderen Ci ( anstelle Vögel zb Herzen ) und einem anderen Slogan ?

Danke


5. September 2025 | 18:40

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ob eine Wortkombination wie „First Dates" als Marke schutzfähig ist, hängt maßgeblich von ihrer Unterscheidungskraft ab. Allgemeine Begriffe oder solche des allgemeinen Sprachgebrauchs sind nach § 8 MarkenG in der Regel nicht schutzfähig, wenn sie lediglich beschreibend sind oder ein Freihaltebedürfnis besteht. „First Dates" ist ein geläufiger Begriff, der im allgemeinen Sprachgebrauch für ein erstes Treffen verwendet wird, weshalb für diese Wortkombination in der Regel kein exklusiver Schutz erlangt werden kann - zumindest wenn die geschützten Waren/Dienstleistungen (z.B. Verpflegung von Gästen in einem Restaurant oder Partnervermittlung) in einem gewissen Zusammenhang dazu stehen.

Der Schutz einer eingetragenen Wort-/Bildmarke beschränkt sich dann auf die Kombination aus Worten und Grafik. Nutzen Sie die First Dates mit einer davon abweichenden, nicht verwechslungsfähigen Grafik/Schriftzug, dann liegt keine Markenrechtsverletzung vor und Sie können sich dies auch selbst als Wort-/Bildmarke schützen lassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2025 | 18:51

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Würden Sie gegen eine separate Vergütung die Beurteilung von unserem Logo übernehmen? Dann würde ich Sie per E-Mail kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2025 | 18:54

Schicken Sie mir das Logo gerne direkt per E-Mail zu! Ich bin auf Markenrecht spezialisiert und kann bei Bedarf auch die Anmeldung übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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