Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
Nach den von Ihnen übermittelten Informationen dürfte es aus rechtlicher Sicht nicht zu Problemen kommen. Zum Einen müsste der Markennutzer in UK tatsächlich über eine Marke verfügen, die auch in Deutschland geschützt wäre (EU-Marke) und zum Anderen liegen Sie richtig mit Ihrem Einwand, dass sie in keinem Wettbewerbsverhältnis stehen. Sie haben daher die Möglichkeit, die von Ihnen gewünschte Domain (sofern frei) zu registrieren und darunter Ihren Online-Auftritt zu veröffentlichen.
Das ®-Zeichen ist im anglo-amerikanischen Raum notwendig, um Markenschutz zu erlangen, hat aber im europäischen Raum nur eine geringe Bedeutung. Auch hierdürften keine Probleme auftreten.
Bei Domains besteht grundsätzlich das first come - first serve Prinzip. Nur wenn jemand ein Recht aus bsw. einer Marke hat, könnte dieses Prinzip gebrochen werden. Es müsste sich dann aber auch um eine bekannte Marke handeln.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie überprüfen lassen, wie weit die Rechte der Firma in UK gehen. Dies kann ein darauf spezialisierter Anwalt für Sie erledigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt