Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist eine Abmahnung bzw. Aufforderung zur Unterlassung ab Eintragung beim DPMA sicherer. Sie haben dann den Markenschutz. Dieser bietet Ihnen ein "Ausschließlichkeitsrecht" - und untersagt anderen, die von Ihnen eingetragene Marke im geschäftlichen Verkehr ohne Ihre Zustimmung zu nutzen.
Ohne die Eintragung haben Sie dieses Ausschließlichkeitsrecht nicht und werden Beweisprobleme bekommen.
Da Sie dieses notfalls gerichtlich durchsetzen wollen, rate ich Ihnen, erst die Eintragung vorzunehmen und dann die andere Partei abzumahnen bzw. ggf. gerichtlich dagegen vorzugehen.
Somit minieren Sie die Risiken eines Prozesses.
Da Sie bereits lange gewartet haben, kann auch die Zeit der Eintragung abgewartet werden.
Sollten Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen