Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Zunächst einmal ist rein juristisch gesehen die Situation eindeutig. Der Verkäufer hat Ihnen ein mangelhaftes Gerät verkauft und die Gewährleistung war nicht ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist daher verpflichtet, das Notebook zurückzunehmen und den Kaufpreis inklusive eventueller Versandkosten zu erstatten.
Damit Sie die tatsächliche Adresse des Verkäufers ermitteln können, benötigen Sie vor Allem den richtigen Namen des Verkäufers.
Dieser ermöglicht Ihnen eine Einwohnermeldeamtsanfrage. Hierfür müssen Sie allerdings zumindest wissen, in welchem Ort der Verkäufer lebt. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage kostet je nach Stadt zwischen 3,00 und 20,00 €
Ist diese Angabe auch falsch, stehen Ihre Chancen relativ schlecht, die richtige Anschrift herauszufinden.
Die einzige Möglichkeit, die Sie dann noch haben, ist das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten.
Die Staatsanwaltschaft hat nämlich die Möglichkeit (allerdings nicht unbedingt auch die Pflicht) über die IP-Adresse den Anschlussinhaber des Internetanschlusses ausfindig zu machen, über den das Angebot eingestellt wurde. Sie könnten dann nach Abschluss der Ermittlungen über einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
Allerdings haben Sie wiederum leider keine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft dazu zu zwingen, diese Ermittlungen anzustellen.
Insgesamt gesehen schätze ich Ihre Chancen auf eine rechtmäßige Rückabwicklung des Kaufs leider als eher schlecht ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer nicht nur eine falsche Anschrift sondern auch einen falschen Namen angegeben hat.
Wenn Sie allerdings die richtige Anschrift herausfinden können, könnten Sie den Verkäufer auf Rückabwicklung des Kaufs verklagen und müssten hierbei auch so wie Sie den Sachverhalt darstellen, Recht bekommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Danke für Ihre Antwort!
Das Geld für das Notebook würde per Überweisung auf ein Girokonto getätigt.
Wäre es diesbezüglich möglich, die Identität der Person herauszubekommen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Grundsätzlich darf die Bank, bei der das Girokonto geführt wird, keine Daten an Sie herausgeben.
Allerdings können Sie mit einer solchen Anfrage bei der entsprechenden BAnk auch Glück haben und Sie erhalten die Informationen.
Einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt