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Mangel an Notebook

25. April 2011 21:49 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Internetauktionen


Angebotstext auf ebay:
Fujitsu-Siemens Qualitätsnotebook Amilo L7300 1,4 GHz 60 GB WLAN DVD+- Brenner, Akku NEU!!!

Kompakt und gut ausgestattet
Super Produktqualität, nicht vergleichbar mit „Nonames"
Leiser mobiler Intel Celeron M350 Prozessor mit 1,4 GHz
500 MB Hauptspeicher, aufrüstbar bis 2 GB
Schnelles 802.11g Wireless LAN mit WPA2 Verschlüsselung
Mit 60 GB Festplatte und 4x USB 2.0
Leuchtstarkes 15" Display und integrierter CD/DVD Brenner
universell einsetzbar, leicht und robust , nicht zu schwer für unterwegs
mit kompletter Software und Notebooktasche
Zustand:
Das Notebook ist voll funktionsfähig, der Akku ist brandneu (Rechnung dabei) und stärker als der Originalakku, das Notebook läuft damit 3,5 Stunden.(siehe Detailbild - leider nicht ganz scharf)

Es befindet sich in sehr gutem Zustand - es sind keine Gebrauchsspuren oder Kratzer vorhanden.
Es hat ein helles und kontrastreiches 15" Display (Auflösung 1024x768 Bildpunkte). Die Tastatur ist deutsch.

Das serienmäßige DVD-Laufwerk ist ein DVD+- Brenner - damit ist neben Lesen von CDs und DVDs auch das Brennen von CD- und DVD-Rohlingen möglich.
Aufgrund seiner kompakten Abmessungen ist das L7300 das ideale Alltagsnotebook für Beruf genauso wie zum Surfen.

Es kommt mit freigeschaltetem Windows XP und Office sowie mit vielen weiteren hilfreichen Programmen wie z.b. Nero etc. und ist damit SOFORT EINSETZBAR!

Lieferumfang: Notebook, Netzadapter und Netzkabel, Notebooktasche

Dies ist ein Privatverkauf, daher kein Umtausch oder Rückgabe.

Meine Frage:
Das Notebook funktioniert nicht richtig. WLAN ist defekt, es sind starke Kratzer vorhanden und die Rechnung für den Akku ist nicht dabei.
Habe dem Verkäufer eine E-Mail und Einschreiben mit Rückschein geschickt, mit der Bitte Rücknahme, da er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.
Problem. Der Verkäufer hat auch ebay eine falsche Adresse angegeben. Einschreiben kommt zurück. Ein einziges Mal hat er geantwortet und mitgeteilt, dass er das Gerät nicht zurücknimmt. Ich habe Strafanzeige gestellt. Ebay unternimmt nichts. Wie gross sind meine Chancen, das Geld zurückzubekommen und wenn ja wie?




Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.

Zunächst einmal ist rein juristisch gesehen die Situation eindeutig. Der Verkäufer hat Ihnen ein mangelhaftes Gerät verkauft und die Gewährleistung war nicht ausgeschlossen.

Der Verkäufer ist daher verpflichtet, das Notebook zurückzunehmen und den Kaufpreis inklusive eventueller Versandkosten zu erstatten.

Damit Sie die tatsächliche Adresse des Verkäufers ermitteln können, benötigen Sie vor Allem den richtigen Namen des Verkäufers.

Dieser ermöglicht Ihnen eine Einwohnermeldeamtsanfrage. Hierfür müssen Sie allerdings zumindest wissen, in welchem Ort der Verkäufer lebt. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage kostet je nach Stadt zwischen 3,00 und 20,00 €

Ist diese Angabe auch falsch, stehen Ihre Chancen relativ schlecht, die richtige Anschrift herauszufinden.

Die einzige Möglichkeit, die Sie dann noch haben, ist das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten.

Die Staatsanwaltschaft hat nämlich die Möglichkeit (allerdings nicht unbedingt auch die Pflicht) über die IP-Adresse den Anschlussinhaber des Internetanschlusses ausfindig zu machen, über den das Angebot eingestellt wurde. Sie könnten dann nach Abschluss der Ermittlungen über einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.

Allerdings haben Sie wiederum leider keine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft dazu zu zwingen, diese Ermittlungen anzustellen.

Insgesamt gesehen schätze ich Ihre Chancen auf eine rechtmäßige Rückabwicklung des Kaufs leider als eher schlecht ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer nicht nur eine falsche Anschrift sondern auch einen falschen Namen angegeben hat.

Wenn Sie allerdings die richtige Anschrift herausfinden können, könnten Sie den Verkäufer auf Rückabwicklung des Kaufs verklagen und müssten hierbei auch so wie Sie den Sachverhalt darstellen, Recht bekommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Rückfrage vom Fragesteller 25. April 2011 | 23:13

Danke für Ihre Antwort!
Das Geld für das Notebook würde per Überweisung auf ein Girokonto getätigt.
Wäre es diesbezüglich möglich, die Identität der Person herauszubekommen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. April 2011 | 07:02

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Grundsätzlich darf die Bank, bei der das Girokonto geführt wird, keine Daten an Sie herausgeben.

Allerdings können Sie mit einer solchen Anfrage bei der entsprechenden BAnk auch Glück haben und Sie erhalten die Informationen.

Einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bade
Rechtsanwalt

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