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Maklervertrag

29. Juli 2007 19:15 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir haben ein Haus über einen Makler gekauft.Der Makler erhielt einen Käufermaklervertrag in dem wir bei Abschluß 3,48% zzgl MwSt vom Kaufpreis zu zahlen haben.
Der Notarvertag wurde geschlossen.
Vor dem Notarvertrag einigten wir uns mit dem Makler mündlich(telefonisch),
die Courtagehöhe zu reduzieren.Nach Abschluß des Notarvertrages erhielten wir die Rechnung über 3,48%zzgl. MwSt.
Können wir die mündliche Vereinbarung,die telefonisch geführt wurde(meine Frau hörte über die Freiprecheinrichtung mit)durchsetzen ?Der Kaufpreis des Hauses beträgt 265T€.

29. Juli 2007 | 19:19

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich ist zunächst der schriftliche Vertrag gültig. Die mündliche Modifikation ebenso. Allerdings müssten Sie hier im Streitfall beweisen können, dass Sie mit dem Makler eine verringerte Gebühr vereinbart haben. Im Zweifel ist hier der schriftliche Vertrag als stärkerer Beweis zu sehen, wenn Sie in einer etwaigen streitigen Verhandlung nicht den Nachweis führen können, dass die Minderung vereinbart wurde. Die Beweiswürdigung und Gewichtung erfolgt nach Meinung des Gerichtes. Hier käme es also alleine auf die Glaubwürdigkeit aus Sicht des Gerichtes an.
Rein rechtlich muss der Makler seinen Anspruch gegen Sie beweisen. Dies gelingt durch den schriftlichen Vertrag. Sie wären für die verringerte Maklergebühren beweispflichtig.
Um eine derart unsichere Verhandlung zu umgehen sollten Sie versuchen die Sache vorab mit dem Makler gütlich zu klären.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

(160)

Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
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