Sehr geehrter Fragesteller,
Voraussetzung für den Anspruch auf Maklercourtage ist zunächst der Abschluss eines Maklervertrages. Dazu genügt es nicht, sich an einen Makler zu wenden und sich von diesem geeignete Objekte benennen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich auf eine Anzeige des Maklers an diesen gewandt haben. Erst nachdem der Makler Sie davon unterrichtet hätte, dass Sie im Falle eines Vertragsabschlusses seine Courtage zu zahlen haben und daraufhin weiterhin seine Dienste in Anspruch genommen hätten, wäre der Maklervertrag zustande gekommen.
Dies ist, nach Ihrer Schilderung, jedoch nicht der Fall. Sodass der erste Makler gegen Sie keinen Anspruch auf Courtage hat.
Da Sie durch den ersten Makler bereits konkrete Kenntnis von dem Objekt hatten, könnte auch der zweite Makler gegen Sie keinen Anspruch auf Courtage haben, wenn die Tätigkeit des zweiten Maklers nicht ursächlich für den Kaufvertragsschluss gewesen war.
Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, kann ohne Einsicht in die Unterlagen und damit im Rahmen einer Erstberatung nicht beurteilt werden.
Sie sollten sich für eine diesbezügliche ausführliche Prüfung der Rechtslage an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
##sigfea Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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