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Mahnung von CenturioNet

28. Januar 2007 16:07 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich habe von der Firma CenturioNet alias Quartex Ltd eine Mahnung über den Betrag von 96,60€ bekommen. Ich habe mich im fraglichen Internetprotal (www.centurionet.com) auch mal angemeldet habe jedoch nie die Login-Daten oder eine Vertragsbestätigung erhalten.
Aufgrund dieser Tatsache bin ich also nie von einem zustande gekommenen Vertrag ausgegangen.

Etwas verblüfft über die "letzte" Mahnung überwies ich fristgemäß zum 03.01.2007 diese 96,60€.
Aber nun folgte das böse Erwachen. Trotz Geldeingang bei Quartex flatterte mir am Freitag eine Zahlungsforderung der Proinkasso aus Hanau in den Briefkasten.
Die fragliche Summe steigert sich nun auf 165,31€ Auch droht man mir dort direkt mit Mahnbescheiden/Vollstrecken oder gar einem Eintrag in die Schufa.

Muß ich diese nun auch noch tragen? Ist das überhaupt rechtens was diese Firmen dort veranstalten? Kann ich einen Schufa-Eintrag erhalten wenn ich die Forderung der Proinkasso nicht begleiche? Muß ich sie überhaupt unter den Vorzeichen begleichen?
Immerhin habe ich durch Internetrecherechen herausgefunden das die Quartex Ltd und Proinkasso für eine nicht gerade seriöse Geschäftspoliotik bekannt sind.
Dennoch fürchte ich um einen Schufa-Eintrag...

Vielleicht kann mir hier jemand meine Fragen benatworten?

28. Januar 2007 | 16:19

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
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Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Da Sie den ursprünglichen Betrag überwiesen haben, könnte man davon ausgehen, dass Sie die Forderung und somit auch das Zustandekommen des Vertrages anerkannt haben.

Wenn Sie die Summe fristgemäß überwiesen haben, müssen Sie aber weitere Inkassokosten nicht tragen. Sie sollten etwa anhand Ihrer Kontoauszüge gegenüber der Inkassogesellschaft die Zahlung belegen und diese zur Einstellung ihrer Maßnahmen gegen Sie auffordern.

Im Hinblick auf einen möglichen negativen Schufa-Eintrag würde dieser wegen der doch erfolgten Zahlung zu Unrecht erfolgen. Deshalb hätten Sie ggf. einen Anspruch auf Löschung. Sie sollten sich gegenüber der Inkasso-Gesellschaft auch mögliche rechtliche Schritte vorbehalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Problemkreis vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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