Ich habe eine Mahnung von einem Rechtsanwalt erhalten, die aber nunmehr aus Kostengründen zu einer Androhung einer Zwangsvollstreckung umfunktioniert werden soll.Handelt es sich nunmehr um eine Mahnung oder um die Androhung einer ZV?
Dazu müßte ich Ihnen eine Kopie dieser Mahnung zuschicken.
Wie?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:
Zwischen Mahnung und Androhung der Zwangsvollstreckung ist wie folgt zu entscheiden:
Hat der Gläubiger eine fällige Forderung und diese wird nicht bezahlt, so übersendet er eine Mahnung. Durch die Mahnung gerät der Schuldner in den Schuldnerverzug.
Die Androhung der Zwangsvollstreckung bedeutet, daß der Gläubiger bereits einen Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluß) hat und ausgrund dieses Titels in das Vermögen des Schuldners vollstrecken kann (z. B. Pfändung durch Gerichtsvollzieher etc.).
Ob es sich bei Ihrem Schreiben um eine Mahnung oder die Androhung der Durchführung der Zwangsvollstreckung handelt, läßt sich hieran ermitteln.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Benutzen Sie bitte ggf. die einmalige kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
J. Dehe
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller27. Juli 2006 | 07:49
Ich würde Ihnen gerne eine Kopie (s.o.) der Mahnung zuschicken/scannen.
Wie geht das?
J.W.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. Juli 2006 | 09:07
Sehr geehrter Fragesteller,
senden Sie die Kopie an meine Emailadresse ra-dehe@web.de. Bei Vorliegen der Mahnung nehme ich kurz Stellung.