Sehr geehrter Fragesteller,
bei dem vergleichsweise geringen Rechnungsbetrag macht es jedenfalls Sinn, es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
In solchen Prozessen entstehen nämlich ganz schnell vierstellige Sachverständigenkosten.
Mit juristischer Ausbildung kann man in aller Regel nicht bewerten, ob in Ihrem Fall
a) das Gerät falsch eingebaut wurde
b) das Gerät mangelhaft ist
c) sich das Gerät nicht zur konkreten Verwendung eignet
d) das Gerät bestimmungsgemäß verwendet wurde (der Hinweis auf starke Verfettung/ Verschmutzung)
Das Gericht wird dementsprechend einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen. Vom Gutachtenbefund hängt dann in der Regel auch der Ausgang des Prozesses ab.
Wenn auf den Fotos, die Sie nicht hochgeladen haben, eine starke Verfettung imponiert, und Sie gegen das Risiko eines Prozessverlusts nicht versichert sind, rate ich daher, unverzüglich zu zahlen.
Ob eine Verfettung über Abwässer innerhalb von nur 2 Monaten Betrieb mangelfreie Anlagen außer Betrieb setzen kann (der Servicemechaniker ging ja offenbar nicht davon aus, indem er auf einen Gewährleistungsfall anspielte), kann auch nur sachverständig bewertet werden. Das Prozessrisiko für Sie ist aber erheblich. Ich bedaure, Ihnen im Rahmen der Online-Erstberatung keine bessere Nachricht geben zu können. Falls Sie sich zur Zahlung entschließen, rufen Sie bitte gleich morgen früh beim Gläubiger an, um Rechtsverfolgungskosten zu vermeiden. Die Zahlungsfrist ist ja bereits schon abgelaufen.
Mit Rechtsschutzversicherung im Rücken würde ich es hingegen wegen der ausgesprochen kurzen Betriebsdauer bis zur Schadenmeldung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung durchaus ankommen lassen.
Freundliche Grüße
Stefan Pleßl, RA
Antwort
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