Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mahnbescheid zu spät beantragt?

| 20. Januar 2008 14:38 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Inkasso, Mahnungen


Zum Sachverhalt

Rechnungserstellung am 19.05.2005 ob angemahnt wurde kann ich nicht sagen... gehen wir aber mal davon aus das Angemahnt worden ist. Am 17.12.2007 ging der Antrag beim Mahngericht ein und am 10.01.08 zugestellt. Ist es rechtens das dieser so extrem spät erst beantragt worden ist oder gibt es irgendwelche Fristen, in denen der Gläubiger den MB beantragen muss.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es gibt keine Fristen innerhalb welcher der Gläubiger einen Mahnbescheid zur Titulierung seiner Forderung beantragen muss.

Der Gläubiger kann auch nach diesem Zeitraum einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientieurng gegeben zu haben.



Mit freundlichen Grüßen


Florian Günthner
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank

"