Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Es gibt keine Fristen innerhalb welcher der Gläubiger einen Mahnbescheid zur Titulierung seiner Forderung beantragen muss.
Der Gläubiger kann auch nach diesem Zeitraum einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientieurng gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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