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Maden und Fliegen in der Mietgarage

8. Juni 2011 14:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich wohne zur Miete in einem Dorf und nutze eine Hälfte einer Doppelgarage,welche durch eine halbhohe Holzwand getrennt ist,die andere Hälfte nutzt mein Vermieter um dort alles mögliche abzustellen und auch zu schlachten,da er nebenher Tiere besitzt.Nach diesen häufig vorkommenden Selbstschlachtungen lagert er manchmal wochenlang Tierfelle,an denen noch Restfleisch ist und dann stinkt es bestialisch und unendlich viele Maden,aus denen sich Fliegen entwickel,liegen,nachdem sie abgestorben sind in meiner Garage und ich habe die ganze Sauerei und ein vollgeschissenes Auto und Garagentor.Anruf an Behörden und Ämter nutzlos.Die kommen mal und schauen,drohen auch mal mit dem Finger und das wars.Für die Garage zahle ich 30 € Miete mtl.Kann ich mindern,und wenn ja,wieviel?MfG Ulf.

8. Juni 2011 | 15:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


zunächst müssten Sie, falls noch nicht erfolgt, den Vermieter auf diese Mängel hinweisen und eine recht kurze Frist - eine Woche dürfte reichen - zu Beseitigung der Mängel auffordern.

Kommt er dem nicht nach, würde Ihrer Sachverhaltsdarstellung eine Minderung von 2/3 in Betracht kommen (Urteil AG Hanau, Az. 32 C 69/78 ), da hier die Garage dem bestimmungsmäßigem Zweck - geschützter Abstellplatz - nahezu nicht mehr nachkommt.


Sollten Ihnen allerdings diese Zustände bereits bei der Anmietung bekannt gewesen sein und Sie hätten trotz Kenntnis den Mietvertrag dann unterzeichnen, entfallen Minderungsrechte.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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