Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen wird häufig durch Orts-/Gemeindesatzungen auf die Anlieger übertragen.
Der Haus- und Grundeigentümer als Anlieger hat dann die Möglichkeit, diese Verpflichtung per Mietvertrag und Hausordnung auf die Mieter zu übertragen.
Die Verpflichtung kann nur auf alle Mieter, nicht auf einzelne Mieter übertragen werden.
Da hier mit dem Gehweg eine öffentliche Fläche betroffen ist, die der Stellplatznutzer zwar überfährt, aber nicht zur alleinigen Benutzung angemietet hat, können nur alle Mieter verpflichtet werden, die Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg auszuführen.
Anders sieht es beim Stellplatz selbst aus. Da dieser nur durch den Mieter genutzt wird, kann er für diese Fläche alleine zur Räum- und Streupflicht verpflichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt