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MPU wegen BTM (Cannabis) und Fahren ohne Fahrerlaubnis; Ersterteilung Fahrerlaubnis

| 31. Januar 2022 19:24 |
Preis: 58,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Ich habe vor kurzem einen Antrag auf Erstersteilung der Fahrerlaubnis gestellt. Es wurde eine MPU angeordnet. Da der Sachverhalt in meinen Augen nicht sonderlich schwerwiegend ist, er bereits einige Zeit zurückliegt (Wie lange ist eigentlich die Verjährungsfrist bei solchen Sachverhalten?) und sich eventuell die Gesetzeslage bezüglich BTM (Cannabis) ändern könnte, möchte ich erfragen ob es möglich ist die MPU zu umgehen, bzw. ob eine MPU entfallen könnte falls der Cannabis-Konsum legalisiert wird. In wie weit das Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu beiträgt dass die MPU angeordnet wurde kann ich nicht einschätzen.

Folgender Sachverhalt wird mir vom zur Last gelegt:
"Aus Ihren Fahrerlaubnisunterlagen ist ersichtlich, dass Sie am 08.04.2013 rechtskräftig vom Amtsgericht [Ortsname] wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurden. Die Auswertungen einer Ihnen nach dieser Fahrt entnommenen Blutprobe führt zum Nachweis von THC, mit einer Konzentration vom 10,9 ng/ml und von 75,8 ng/ml THC-COOH. Daher wurde Ihnen im Antragsverfahren im Jahr 2013 von uns die Beibrinung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet. Die Gutachter kamen hierbei zum Ergebnis, dass Sie zukünftig ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss oder der Wirkung andere Berauschender Mittel führen werden. Hierbei bestehene immernoch Bedenken an Ihrer Fahreignung."

31. Januar 2022 | 21:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Nach dem geschilderten Sachverhalt können Sie die MPU nicht einfach umgehen. ich weise vorsorglich darauf hin, dass eine Cannabis-Legalisierung hieran nichts ändern wird, da auch dann eine Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführung verlangt werden wird. Dies ist auch bei der legalen Droge Alkohol nicht anders. Letztlich könnte aber bereits das Fahren ohne Fahrerlaubnis allein die Anordnung einer MPU rechtfertigen.

Ihr Problem ist die Verurteilung aus dem Jahr 2013, die sich nach wie vor im Fahreinungsregister findet. Die Tilgungsfrist für die Eintragung beträgt gem. § 29 Absatz 1 Nr. 3 a StVG zehn Jahre. Nach § 29 Absatz 5 StVG beginnt diese Frist aber erst 5 Jahre nach Rechtskraft der Entziehung zu laufen. Erst nach Ablauf von 15 Jahren würde die Tat daher getilgt, so dass Sie erst dann eine Ersterteilung beantragen könnten, ohne eine MPU-Anordnung befürchten zu müssen.

Sofern Sie jetzt keine MPU absolvieren möchten bzw. ein negatives Ergebnis vorliegen, sollten Sie den Antrag auf Ersterteilung in jedem Fall rechtzeitig zurücknehmen. Ansonst wird Ihnen die Erteilung versagt, was wiederum zu einer Eintragung gem. § 28 Abs. 3 Nr. 5 StVG führen würde.

Wenn Sie daher vor Ablauf der 15 Jahre ohne MPU eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, bliebe Ihnen im Ergebnis nur der dauerhafte Umzug ins Ausland (von kurzfristigem Führerscheintourismus der oft dubiosen Anbieter rate ich dringend ab, da Sie dann Gefahr laufen, eine frisch im Ausland erworbenen Führerschein hier direkt wieder abgeben zu dürfen nebst Strafverfahren und neuer Sperre etc.).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort zunächst weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen




Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 2. Februar 2022 | 00:17

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