Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt:
Ihren Ausführungen entnehme ich, dass es sich um einen Betrieb handeln soll, in dem überwiegend Schreinerarbeiten ausgeführt werden sollen. Ohne eine entsprechende Ausbildung bzw. ohne zumindest entsprechende praktische Kenntnisse, z.B. aufgrund langjähriger Tätigkeit im Schreinereibereich, werden Sie hierfür gemäß der Handwerksordnung keine Genehmigung erhalten, wenn es sich nicht um eine sog. zulassungsfreies Handwerk gem. Anlage B zur Handwerksordnung handelt, was Sie Im Einzelfall näher überprüfen lassen sollten.
Da Sie beabsichtigen einen Schreiner in Vollzeit anzustellen, bestünde auch die Möglichkeit, einen Schreinermeister als Betriebsleiter anzustellen. Gem. § 7 Abs. 1
Handwerksordnung könnten Sie dann als Inhaber des Betriebs in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch von der Handwerkskammer. Gegebenenfalls sollten Sie sich zuvor auch nochmals anwaltlich beraten lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben. Für eine weitergehende Beauftragung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Weckemann
Rechtsanwalt
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Marc Weckemann
C-G-W Rechtsanwälte
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