Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH, gleichzeitig der einzige Angestellte meiner GmbH und habe meinen Wohnsitz auf Malta (EU). In Deutschland bin ich erweitert beschränkt steuerpflichtig.
Ich lebe und arbeite überwiegend auf Malta, in Deutschland arbeite ich für wenige Wochen im Jahr (ca 5%) am Sitz der Gesellschaft.
Laut DBA ist mein Geschäftsführergehalt meines Verständnisses nach steuerlich aufzuteilen und zu 95% in Malta sowie zu 5% in Deutschland zu versteuern.
Meine Frage:
Wie muss die GmbH mein Gehalt in der derzeit monatlich abzugebenden Lohnsteueranmeldung behandeln?
Bei Berücksichtigung von nur 5% des Gehalts kommt nach Lohnsteuertabelle B ein Steuerbetrag von Null heraus. Ist das so richtig?
(Da ich als beschränkt Steuerpflichtiger ja keinen Grundfreibetrag genieße, wird in diesem Fall ja später eine Nachzahlung auf meiner persönlichen Ebene fällig.)