ich habe mein Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats gekündigt. Es sind einige Unangenehme Sachen in der Firma vorgefallen, die mich zu dem Entschluss bewegt haben. Ich wurde vor einem Jahr wg. Burn-Out krangeschrieben, mit dem Rat ich soll mir eine neue Arbeitsstelle suchen. Ich hab mich nach langem Hin und Her jedoch entschieden dort zu bleiben. Das Betriebsklima und die Unzufriedenheit der Mitarbeiter haben sich jedoch weiter verschlechtert. Nun hat mein Arbeitgeber eine "Läster" E-Mail zwischen mir und meiner Kollegin gelesen. Uns wurde eine Abmahnung ausgeprochen. Der Chef hat jedoch nur bei mir weitere E-Mails wieder herstellen lassen und eine E-Mail gefunden, die älter als 1 Jahr ist. Dort habe ich mich in meinem Frust mit einem ehemaligem Arbeitskollegen (externer) ausgetauscht. Das empfand mein Chef als dermaßen große Frechheit das er mir sofort das Benutzen des Computers und des Telefons untersagte. Ich habe dann gesagt das ich gehe und sie waren damit einverstanden. Ich hatte fünf Minuten Zeit das Gebäude zu verlassen und mir wurde der Stempelchip abgenommen. Habe ich nun für diesen Monat Lohnanspruch trotz Freistellung, da diese ja eine Kündigung zum Monatsende akzeptiert haben. Wie sieht es mit einer Speerzeit beim Amt aus? Es liegen ja auch grobe Verhaltensfehler des AG mir gegenüber vor.
unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung stelle ich Ihnen die Rechtslage gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt dar.
1.
Während der durch den Arbeitgeber erklärten Freistellung haben Sie Anspruch auf Lohnzahlung.
Die Freistellung stellt einen einseitigen Verzicht des Arbeitgebers auf Ihre Arbeitsleistung dar. Sie geraten nicht mit Ihrer Arbeitsleistung in Rückstand. Daher bleibt die Pflicht des Arbeitgebers zur Gegenleistung, d.h. Zahlung unberührt.
2.
Von der Sperrfrist beim Arbeitslosengeldbezug kann auch bei einer Eigenkündigung abgesehen werden.
Hierzu müssen gewichtige und triftige Gründe vorliegen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Mobbing stellt nach überwiegender und zutreffender Meinung einen triftigen Grund dar.
Die Umstände, die in ihrem Fall zur Kündigung geführt haben, sollten im Einzelnen dargelegt und ggf. glaubhaft gemacht werden. Dies sollte möglichst kurzfristig geschehen.
Sich beim Arbeitsamt melden, sollten Sie ohnehin umgehend (falls noch nicht geschehen), damit Ihnen später keine Sanktionen (Sperrfrist) alleine schon aufgrund einer verspäteten Meldung drohen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient das vorliegende Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen. Für eine solche stehe ich bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie natürlich auch gerne von der kostenlosen Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.