Sehr geehrter Fragesteller,
ausgehend von Ihren Informationen kann ich Ihnen Folgendes raten:
1. Ihrem Arbeitgeber könnten gegen Sie Schadensersatzansprüche wegen des Diebstahlvorfalls zustehen. Zwar ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer nicht für leichte Fahrlässigkeit haftet, bei normaler Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer allerdings bereits teilweise und bei Vorsatz voll und ganz. Wie dies in Ihrem Einzelfall zu beurteilen ist, kann ich nicht einschätzen, da hierbei viele Faktoren und der Einzelfall eine Rolle spielen. Allerdings besteht auf den ersten Blick durchaus die Möglichkeit von Ansprüchen Ihres Arbeitgebers gegen Sie.
2. Damit könnte der Arbeitgeber durchaus gegenüber Ihrer Lohnforderung aufrechnen. Dies ist allerdings nur eine erste Tendenz. Sie werden daher wohl nicht umhinkommen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrung Ihrer Interessen zu beauftragen. Denn nur der Anwalt wird durch die umfassende Prüfung Ihres Sachverhalts letztlich sagen können, ob das Vorgehen des Arbeitgebers rechtmäßig ist. Das rigorose Verhalten Ihres Arbeitgebers und der pauschale Lohnabzug sprechen auch nicht gerade dafür, dass "alles mit rechten Dingen" zugeht. Oft kann hier ein Anwalt auch den notwendigen "Druck" auf den Gegner erzeugen, um diesen nicht selten umzustimmen.
3. Richtig war in jedem Fall, dass Schuldeingeständnis nicht zu unterschreiben, weil Sie sich so einiger Verteidigungsmittel beraubt hätten.
4. Daneben sollten Sie Vorkehrungen für die Zukunft treffen (z.B. Parallelbewerbungen bei anderen Firmen), da erfahrungsgemäß das Arbeitsverhältnis durch solche Vorfälle dauerhaft gestört sein kann und dann nicht mehr lange Bestand hat. Dieses Risiko sollten Sie durch eine vorausschauende Stratgie minimieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Aus Kostengründen ,habe keine Rechtschutz-Versicherung will ich durch einen schriftlichen Einspruch die abgezogene Summe von 220,00€ fordern.
Welche Frist muss ich einhalten und welche Kosten können mir mit Hilfe eines Anwaltes entstehen ? Es handelt sich um eine Summe von 3000,00€ . Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten die Summe schnellstens (innerhalb von ca. 2-3 Wochen) geltend machen, um Einwendungen Ihres Arbeitgebers auf Verwirkung auszuschließen. Eine Verjährungsfrist Ihrer Ansprüche droht Ihnen derzeit noch nicht, wobei ich davon ausgehe, dass die Vorfälle vor kurzem stattgefunden haben.
Soweit es Ihnen erst einmal nur um die Mahnung Ihrer Ansprüche durch einen Anwalt geht (vor allem sollte der Anwalt bei Ihnen erst einmal genau prüfen, inwieweit Ihnen Ansprüche überhaupt zustehen), werden Sie bei einer Gesamtsumme von 3.000,00 € mit ca. 200-500 € Anwaltsgebühren rechnen müssen, je nach Anwalt und je nachdem, ob dieser nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet oder mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung abschließt.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt