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Lieferverzug Wohnmobil - Rücktritt möglich?

30. Juni 2023 12:45 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Die wechselseitigen Pflichten entfallen bei Rücktritt von einem gegenseitigen Vertrag erst, wenn die Rücktrittserklärung zugegangen ist. Er vorher ist der Verkäufer noch zur Lieferung verpflichtet und der Käufer zur Zahlung, selbst wenn die Nachfrist zur Lieferung abgelaufen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt bei einem Kaufvertrag für ein Wohnmobil. Ich habe am 14.11.2022 bei Fa. DG Automobile ein Wohnmobil Euramobil Contura 766 EF bestellt mit Liefertermin Februar 2023. Nach einer Änderung auf ein Fahrzeug Contura 733 EB wurde der Liefertermin mit Auftragsbestätigung 18.11.2022 auf April 2023 verschoben. Nach Rückfragen im Februar bzw. April erfolgte telefonisch eine Verschiebung erst auf Juni dann auf November 2023 ohne dies jedoch schriftlich zu bestätigen.

Nach dem Ich vergeblich versucht habe den Vertrag einvernehmlich gegen eine Aufwandsentschädigung aufzulösen hat mir der Händler schriftlich mitgeteilt dass Ich vom Vertrag nicht zurücktreten kann da Er noch keine 6 Wochen im Verzug ist und dass Er das Fahrzeug vertragsgemäß in der KW 24 zur Verfügung stellen kann. Dies wurde in einem persönlichen Gespräch am 09.06.2023 beim Händler nochmals in Beisein meiner Lebensgefährtin bestätigt.

Daraufhin habe Ich dem Händler mit Einschreiben (Zustellung 13.06.2023) mitgeteilt dass Er seit 12.06.2023 in Lieferverzug ist und habe eine Nachfrist zur Lieferung von 14 Tagen nach Zugang des Schreibens gesetzt. Telefonisch hat mir der Verkäufer dann am 13.06.2023 nochmals versichert dass das Fahrzeug (diesmal in der KW 25) vertragsgemäß geliefert wird.

Dies Nachfrist endet mit dem heutigen 27.06.2023 (Zustellung + 14 Tage). Kann Ich nun vom Vertrag zurücktreten und meine Anzahlung zurückverlangen? Was passiert wenn Ich noch nicht zurücktrete und der Händler in ein oder zwei Wochen das Wohnmobil liefern kann? Muss Ich das Fahrzeug dann abnehmen oder kann Ich mich auf die verstrichene Frist zur Lieferung berufen?

Mit freundlichen Grüßen,


30. Juni 2023 | 14:39

Antwort

von


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42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Rücktritt nur nach sechs Wochen des Lieferverzuges möglich ist, ist mir nicht bekannt. Vielleicht gibt es aber derartige Regelungen im Kaufvertrag. Nach ihrer Mitteilung haben Sie mit einem Schreiben, zugegangen am 13.06.2023 eine Nachfrist von zwei Wochen, berechnet ab dem Zugang des Schreibens gesetzt. Diese ist am Dienstag bereits abgelaufen. Wir haben heute bereits in 30.06.2023.

Sie können den Rücktritt jetzt erklären, sodass die wechselseitigen vertraglichen Pflichten entfallen. Sollte eine Lieferung des Fahrzeugs vor dem Zugang ihres Rücktrittsschreibens erfolgen, wären sie allerdings noch zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Denn die wechselseitigen Pflichten, also Zahlung des Kaufpreises und Übergabe und Eigentumsverschaffung an dem Fahrzeug werden erst durch den Rücktritt vernichtet. Bitte versenden Sie den Rücktritt auch nachweisbar mittels Einwurfeinschreiben (nicht: Übergabe Einschreiben) oder durch Boten.

Meine Ausführungen erfolgen auch vorbehaltlich weiterer ergänzender Regelungen eben Kaufvertrag bzw. die Lieferbedingungen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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