Leistungskreditbetrug (Internet Abo) und Brief von der Polizei
29. November 2006 23:15
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Preis:
30€
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
ich versuche mich möglichst präzise und kurz zu fassen, da ich Ihnen das Lesen langwieriger Texte ersparen möchte.
Ich wurde durch ein Kontaktversprechen auf eine Flirt-Seite im Internet gelockt.
Das Angebot wurde in großer Überschrift als "kostenloser" Testzugang angeboten.
Unten auf der Anmeldung findet sich folgender Text:
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Das Mitglied muss für die Teilnahme bei FlirtXYZ .tv volljährig sein.
Das Mitglied erhält einen kostenlosen 14-tägigen Testmitglied-Zugang zur Single Plattform FlirtXYZ .tv, kündigt das Mitglied nicht binnen der 14 Tage der Testmitgliedschaft, so verlängert sich die Testmitgliedschaft zu einem Abonnement mit einer Laufzeit von 12 Monate. Dies ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Single-Plattform ohne Unterbrechung. Der monatliche Kundenbeitrag beträgt 8,90 Euro. Die 1. Zahlung erfolgt zu Beginn des Abonnement-Vertrages, die 2. Zahlung zum 6. Laufzeitmonat.
Bei der Registrierung auf FlirtXYZ .tv müssen alle persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden.
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Dieser Text ist in einer sehr kleinen Schriftart und nur das Wort "kostenlosen" ist deutlich fett geschrieben.
Vom Übergang in eine bezahlte Nutzung habe ich beim Überfliegen des Textes gelesen. Dass es ein volles Jahr ist habe ich jedoch nicht erkannt.
Hier kann man die Gestaltung ansehen: http://kwmwiki.no-ip.org/index.php/Screenshots_von_flirttreff.tv
Ich meldete mich mit fiktiven Personalien an, da ich meine Daten nicht preisgeben möchte (das mache ich überall so wegen Spam, Werbung, Adressenhandel, usw...). Ich nutze die Dienste der Website genau 1 Abend. Da ich die erwartete Person dort nicht antraf kehrte ich nicht wieder zurück. Da ich bi der Anmeldung eine Einweg-Emailadresse benutzt habe konnte ich im Folgenden weder Rechnungen noch Mahnungen der Flirt-Website empfangen.
Ich erhielt nun 4 Monate nach Anmeldung einen Brief der Polizei mit einer Beschuldigtenanhörung wegen Leistungskreditbetrug §263. Es geht um 100 Euro Jahresbeitrag. Meine Adresse wurde über meinen Provider ermittelt. An anderer Stelle las ich jedoch in einem Rechtsforum: "Das Anführen der sogenannten IP-Adresse ist als Beleg für eine verbindliche Anmeldung ungenügend."
Ich möchte nun möglichst unbeschaded aus der Sache herauskommen.
Ehrlich gesagt möchte ich es nicht zugeben und auch nicht zahlen, da die Website nur eine weitere Abo-Abzocke ist, wie Sie in ähnlicher Weise schon zuhauf von den bekannten Schmidtlein Brüdern betrieben wurde. Die bekannten Lehrstellen und Horoskop-Abzocker-Websites fallen meiner Meinung nach in die selbe Kategorie. Wenn es nur um Inkasso gehen würde hätte ich keine Bedenken, aber das Einschalten der Polizei/Staatsanwalt macht mir ziemliche Sorgen.
Nun meine Fragen (die Beantwortung der besten Lösung genügt):
- soll ich mich unwissend stellen, denn auch jemand unbekanntes hätte sich z.B. über mein drahtloses Netzwerk dort anmelden können?
- soll ich es zugeben oder wird es dann wegen Angabe falscher Daten noch schlimmer und die Staatsanwaltschaft wird dann erst richtig aktiv? (zusätzlich Anfechtung nach § 119 BGB
sowie $ 123 BGB wegen Irrtums, sowie die irreführende Gestaltung der Widerrufsbelehrung bei der das Wort "kostenlos" überbetont dargestellt wird.)
- soll ich die Firma kontaktieren und sagen ich wisse nicht wer es war, aber ich würde zur Beilegung (ohne Schuldeingeständnis) 30% zur Wiedergutmachung bezahlen. Kann der Kläger die Anzeige dann zurücknehmen?
- wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird? (dies ist nämlich die Standardantwort auf alle Anzeigen gewesen die ich selber in der Vergangenheit gestellt hatte).
- Falls das alles nicht gut ist, welche vernünftige Alternative gäbe es sonst?
Ich denke Ihnen herzlich für Hilfe in dieser Angelegenheit.
Viele Grüße