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Kurze Stellungsnahme auf Brief von Polizei schreiben

10. November 2018 21:57 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Muss ich als Zeuge bei der Polizei aussagen oder kann ich einen Anwalt beauftragen, der für mich mit der Polizei kommuniziert?

Nein, es besteht keine Pflicht, als Zeuge bei der Polizei auszusagen. Sie können stattdessen einen Anwalt beauftragen, der die Kommunikation mit der Polizei übernimmt. Der Anwalt kann eine schriftliche Stellungnahme für den Zeugen abgeben, ohne dass dieser selbst mit der Polizei sprechen muss. So lässt sich vermeiden, dass man sich in Widersprüche verwickelt oder unangenehmen Fragen ausgesetzt ist. Der Anwalt kann auch prüfen, ob man sich mit einer Aussage eventuell selbst belastet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Brief von der Polizei erhalten, in dem ich schriftlich als Zeuge zu einer Sache Angaben machen soll. Aus bestimmten Gründen möchte ich auf einen Anwalt zurück greifen und nicht selbst mit der Polizei kommunizieren. Es handelt sich im Grunde um eine Lapalie, jedoch könnte für mich unangenehme weitere Fragen geschehen.

Es soll ein 3 bis 4 Zeiler an die Polizeidirektion geschrieben werden, was genau teile ich ihnen mit. Sofern später Probleme für mich auftreten, würde ich gerne auf sie zurück greifen (gegen eine vereinbarte Summe).

Leider bin ich derzeit erkrankt und kann meinen Beruf nicht ausführen (Freiberufler) und bekomme ALG 2. Ich hoffe ich finde einen Anwalt mit Herz für diese Summe . Mehr geht leider nicht.

10. November 2018 | 22:21

Antwort

von


(120)
Todtenhauser Str. 77
32425 Minden
Tel: 01626947700
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Hellmich-__l108323.html
E-Mail:

Laden sie das Schreiben hier hoch oder schicken sie es an meine E-Mail-Adresse. Geben sie auch den Inhalt an den sie als Zeuge angeben wollen. Ich weise darauf hin, dass sie sich nicht selbst belasten müssen.


Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich


ANTWORT VON

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