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Lebt Wegerecht wieder auf? (Thüringen)

11. Juli 2014 11:32 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Wir haben ein Gebäude mit Gebäudegrundbuch erworben. Das Gebäude hat ein dingliches Nutzungsrecht am Grundstück eingetragen. Das Grundstück gehört nicht uns.

Das betroffene Grundstück ist gefangen von
A: meinem Grundstück
B: Privatgrundstück Fremdeigentum
C: Privatgrundstück Fremdeigentum
D: Zuwegung - im Grundbuch als Wegefläche - Fremdeigentum.

Jetzt die Fragen:

1. Habe ich Wegerecht (Notwegerecht) über D? Ich komme zwar nicht über einen Weg - aber doch über mein Grundstück (A) an die Fläche.
2. Wenn das Gebäude (nicht das Grundstück - das habe ich ja nicht) verkauft wird - hat der Nachnutzer dann einen Anspruch auf ein Wegerecht über den Weg (D)? Oder wird er im Rahmen des Notwegerechtes auf mein Grundstück (A) verwiesen?
3. Dieses Notwegerecht - wer muss/kann es durchsetzen? Ich als dinglich Nutzungsberechtigter oder der Grundstückseigentümer? Kann ich den Eigentümer zur Durchsetzung zwingen?

Grundstück ist in Thüringen.
Da es nur ein kleines Grundstück ist kann ich nicht mehr bieten. Ich bitte dennoch um umfängliche Beantwortung. Sonst Frage bitte offen lassen.

Vielen Dank!

Einsatz editiert am 13.07.2014 20:46:56

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