Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Der Vertrag ist rechtskräftig. Anhaltspunkte für die zu zahlende Pacht lassen sich zumindest aus den bisherigen Vereinbarungen und der Vertragspraxis ermitteln.
2. Wenn man sich nicht einig wird, wird über die Höhe der Pacht gerichtlich entschieden. Die Höhe der Pacht muss nicht unbedingt die ortsübliche sein, sie kann auch, je nach den bisherigen Vereinbarungen, höher oder niedriger liegen.
Die Höhe der ortsüblichen Pacht erfahren Sie bei der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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