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Kundenrücksendung riecht nach Rauch

18. April 2016 20:11 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Wertersatz verrauchte Ware

Guten Tag,

ich betreibe einen Online-Shop und verkaufe überwiegend Textilien (Jacken, Pullover, T-Shirts usw). Ein Kunde hat nun eine Jacke (Verkaufswert: 139,90€) zurück geschickt, der Grund: Die Größe ist nicht passend, ein Umtausch soll nun erfolgen. Nun riecht die Jacke aber ziemlich start nach Rauch und lässt sich so aufkeinen Fall mehr verkaufen. Ich möchte auch ungern eine neue Jacke zurück senden, im schlimmsten Fall kommt auch die mit starken Rauchgeruch zurück...

Was darf ich nun tun? Welche Rechte habe ich als Händler und welchen Betrag kann ich für evtl. Reinigung oder Ähnliches bei der Rückerstattung abziehen? Wie viel Prozent sind angemesen?

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da Sie Händler sind, gehe ich davon aus, dass Sie eine Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen haben.
Der Verbraucher muss nämlich nach § 357 BGB (für Fälle ab 13. Juni 2014) nur dann Wertersatz leisten, Ihnen also die Beschädigung bezahlen, wenn 7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und

2.
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.

Sie müssen also beweisen, dass die Jacke durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch so riecht (z.B. langes Herumliegen).
Da dies Auslegungssache ist, wird dies schwierig zu beweisen sein. Es wird eine Einzelfallentscheidung sein, deren Höchstgrenze der EK-Wert sein dürfte.
Schlimmstenfalls müsste der Käufer dann den Wertersatz leisten.
Sie sind jedoch beweispflichtig, sodass hier die Schwierigkeiten bestehen könnten.

Leider kommt dies bei vielen Onlinehändlern vor.

Achten Sie darauf, dass Ihre Widerrufsbelehrung von vorneherein überhaupt Ihnen die Möglichkeit des Wertersatzes eröffnet.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 18. April 2016 | 22:41

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann z.b beweisen, dass das Paket mit der Jacke am 9.4 angekommen ist, der Rücksendeschein wurde erst am 14.4 beantragt. Dazwischen liegen also 5 Tage, in denen die Jacke getragen worden sein kann. In meiner Widerrufsbelehrung steht folgendes: "Ware die beschädigt ist, nach Rauch o.Ä riecht oder gewaschen wurde, wird nicht oder nur teilweise erstattet."

Kann ich den kompletten Einkaufspreis nun einbehalten (ca. 70€)?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. April 2016 | 17:11

Alleine durch das Behalten von 5 Tagen kann nicht unterstellt werden, der Kunde habe die Jacke getragen. Zudem müssten Sie es konkret beweisen, dass der Kunde die Jacke nicht nur bei sich hat herumliegen lassen, sondern aktiv diese verwandt hat (z.B. vergessene Bons in der Jackentasche, Taschentuch etc.).

Sie müssen konkret beweisen, dass der Käufer die Jacke nicht nur an hatte zum anprobieren.

Hier sehe ich Schwierigkeiten - schon alleine, weil die Zeit beim Widerruf relativ kurz war.

Ggf. können Sie zwischen 2,50 EUR für die Reinigung und dem Einkaufspreis Wertersatz erhalten - ABER, das hängt vom Einzelfall ab, wie stark die Jacke beschädigt wäre.


Bei obiger Schilderung gehe ich hier davon aus, dass Sie ihm das Geld zurückerstatten müssen. Sie tragen auch nicht vor, ob die Jacke zu reinigen geht oder z.B. Febreze ausreichen würde.

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