darf ein Betreiber eines Webshops seine Kundendaten verkaufen? Es handelt sich hierbei um eine GbR. Nun soll der gesamte Webshop inklusiver der Kundendaten (Telefon, Email, Name, Bankdaten, Adresse etc) verkauft werden.
Ist dies rechtlich möglich oder müssen vor dem Verkauf die gesamten Kunden benachrichtigt werden?
sofern die Kundendaten sich nur auf das Geschäft beziehen, sind diese Daten auch übernahmefähig. Die Daten wurden in Kenntnis der Kunden ja auch für das jeweilige Geschäft und den jeweiligen Geschäftsvorfall angegeben und gespeichert. Voraussetzung dafür ist dann jeweils eine in der Vergangenheit korrekte Belehrung nach dem BDSG. Weitere Voraussetzung ist, dass die GbR als Rechtsperson Vertragspartner bleibt.
Anders sieht es bei der Übernahme von Daten von Arzt- oder Anwaltspraxen aus, wo ein besonderes Vertrauensverhältnis verbunden herrscht. Hier ist tatsächlich eine Einverständniserklärung jedes Patienten oder Mandanten einzuholen.
Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.