Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls die Beauftragung eines Anwalts ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
1.
Wenn der jeweils Betroffene in ausdrücklicher Weise seine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erklärt, bestehen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken.
Wichtig ist jedenfalls, dass die Einwilligung der Betroffenen vor der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten vorliegt.
Die Begriffsbestimmungen in § 3 BDSG
helfen weiter.
Danach sind "personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)", wozu bspw. Alter, Anschrift, E-Mail-Adresse zählen.
2.
Die Erteilung der Einwilligung durch die Betroffenen muss freiwillig und schriftlich erfolgen.
Dabei muss über den Zweck der Erhebung oder die Nutzung der personenbezogenen Daten aufgeklärt werden.
Für den Fall, dass die gewonnenen Daten für einen weiteren Zweck genutzt werden sollen, bedarf es einer neuerlichen Einwilligung des/der Betroffenen.
Darüber hinaus müssen Sie dem Transparenzgebot Genüge tun, d.h., dass Sie mit Ihrem Namen aufzutreten haben, damit Sie auch für Ihre Handlungen haftbar gemacht werden können.
3.
Hinsichtlich der Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten ist insoweit § 35 BDSG
einschlägig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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