Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist es nicht möglich, auf diese Weise im Nachhinein eine Minderung der Abschläge zu bewirken. Ihre einmal getroffene Entscheidung für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Al-tersrente kann insofern nicht rückgängig gemacht werden. Die Abschläge gelten für den Rest Ihres Lebens und wirken sich damit auch auf künftige Rentenanpassungen und ggf. auf Hinter-bliebenenrenten aus. Sie können damit vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Erwerbstä-tigkeit -rentenunschädlich- nur noch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen (350 €) ausüben.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Pfeiffer
Rechtsanwältin
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