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Kürzung der gesetzlichen Rente

7. Juni 2007 10:52 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maren Pfeiffer

Ich nehme demnächst die Möglichkeit der vorgezogenen Rente ab 60 wahr. Dabei wird die Höhe der Rente für jeden vorgezogenen Monat um 0,3 % also insgesamt um 18 % gekürzt.
Wenn ich nun, sagen wir nach einem Jahr im Alter von 61 eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme und (auch aufgrund des Einkommens) in dieser Zeit keine Rente bekomme, wird dann die Rentenkürzung korrigiert?

Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist es nicht möglich, auf diese Weise im Nachhinein eine Minderung der Abschläge zu bewirken. Ihre einmal getroffene Entscheidung für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Al-tersrente kann insofern nicht rückgängig gemacht werden. Die Abschläge gelten für den Rest Ihres Lebens und wirken sich damit auch auf künftige Rentenanpassungen und ggf. auf Hinter-bliebenenrenten aus. Sie können damit vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Erwerbstä-tigkeit -rentenunschädlich- nur noch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen (350 €) ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Pfeiffer
Rechtsanwältin

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