Hallo,
ich bin geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH, halte 100% der Anteile, und unterliege damit nicht der gesetzlichen Sozialversicherung. Nun habe ich einen Rentenantrag gestellt und es stellt sich die Frage, ob meine Bezüge der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung unterliegen. Von der Rente werden 132,69 € und 11,81 Zusatzbeitrag mtl. zur Krankenversicherung und 61,80 zur Pflegeversicherung abgezogen. Außerdem bezahle ich für drei ausbezahlte Lebensversicherungen mtl. 159,58 € für Krankenversicherung und 40,13 € für die Pflegeversicherung.
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"es stellt sich die Frage, ob meine Bezüge der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung unterliegen. "
Das kommt darauf an, ob Sie vollständig gesetzlich in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) oder weiterhin freiwillig versichert sind.
Im letzten Fall zählen sämtliche Einnahmen zu Ihren beitragspflichtigen Einnahmen. Dafür spricht Ihre Schilderung, dass Ihre Kasse aktuell all Ihre Einnahmen verbeitragt.
Im ersten Fall ist eine Verbeitragung Ihrer Lebensversicherungsauszahlungen nicht ohne Weiteres rechtmäßig. Dies wäre dann vor allem der Fall, wenn die Police auf Ihren Namen läuft und nicht auf Arbeitgeber/GmbH.
Mit freundlichen Grüßen Raphael Fork
-Rechtsanwalt-