Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Nach der Passage des Vertragstextes kann ich als Anwalt folgendes Resultat ziehen:
Es ist ein Ermessenssache des Arbeitgebers, dies wird deutlich mit den Wörtern "und/oder".
Wenn wir das Wort "und" nehmen:
sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur UND parallele
Verlängerung der AG um 2 Jahre
Wenn wir das Wort "oder" nehmen:
sofortige "in Wege Leitung" des Übergangs der Professur aber keine parallele
Verlängerung der AG um 2 Jahre
Erst im sechsten Jahr ist die Auflösung maßgebend.
Um sicher zu sein, fragen Sie direkt Ihren Arbeitgeber bzw. den Sachbearbeiter in der Sache und lassen Sie sich bestätigen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Aktug
Rechtsanwalt