Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sie sind seit 01.04.2009 tätig. Ihr Arbeitsverhältnis dauert heute also mehr als 1 Jahr an.
Für diesen Fall sieht § 34 TV-L eine Kündigungsfrist von
6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres
vor.
Da wir heute den 06.04.2010 haben, bedeutet dies Folgendes:
Das laufende Kalendervierteljahr endet am 30.06.2010.
Eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt muss dem Arbeitgeber 6 Wochen vorher, also bis zum 18.05.2010 zugehen.
Einen früheren Austrittstermin können Sie leider nicht mehr erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
6. April 2010
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12:18
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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