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Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst nach § 34 Absatz 1 TV-L

| 6. April 2010 11:33 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich bin seid dem 1.4.2009 unbefristet im öffentlichen Dienst beschäftigt. Für meine Kündigung gilt § 34 Absatz 1 TV-L. Ich möchte schnellst möglich kündigen. Deswegen wollte ich sie fragen ob sich mir den frühsten Austrittstermin nennen können.

6. April 2010 | 12:18

Antwort

von


(2495)
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Sie sind seit 01.04.2009 tätig. Ihr Arbeitsverhältnis dauert heute also mehr als 1 Jahr an.

Für diesen Fall sieht § 34 TV-L eine Kündigungsfrist von

6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres

vor.

Da wir heute den 06.04.2010 haben, bedeutet dies Folgendes:

Das laufende Kalendervierteljahr endet am 30.06.2010.

Eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt muss dem Arbeitgeber 6 Wochen vorher, also bis zum 18.05.2010 zugehen.

Einen früheren Austrittstermin können Sie leider nicht mehr erreichen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 8. April 2010 | 08:29

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