ich habe am 01. Mai 2008 mein Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber begonnen.
Ich habe zwei mal einen Jahresvertrag bekommen, der nun am 30 April 2010 ausläuft. Ich hatte während dieses befristeten Vertrages eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum 15. jeden Monats oder zum Monatsende.
Nun habe ich einen unbefristeten Vertrag angeboten bekommen, bei dem diese Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber übernommen werden soll. Es ist im Vertrag nur noch enthalten, dass längere Kündigungsfristen gelten, sobald sie das Gesetz vorsieht.
Meine Frage ist nun, ob nicht für den Arbeitnehmer eigentlich eine Kündigungsfrist von 28 Tagen gilt. Mir erscheinen die drei Monate recht lange, falls ich doch einmal in Erwägung ziehen sollte, den Arbeitgeber zu wechseln.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Gem. § 622 I BGB
beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers vier Wochen und ist stets zum 15. oder Monatsletzten möglich. Nach § 622 V BGB
kann für eine Kündigung durch den Arbeitgeber eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden. Darauf nimmt § 622 VI BGB
Bezug, wonach die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nicht länger sein darf als die des Arbeitgbers.
In Ihrem Fall ist die Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers länger als die gesetzliche, was aber rechtmäßig ist, wenn sie nicht länger ist als die Frist des Arbeitgebers.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.