Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auf dem Papier sind Sie im Recht.
Da Sie aber keine Beweise haben, hat die Versicherung das leichtere Vorgehen.
Das Problem ist hier auch, dass Sie den Zugang der Kündigung nicht beweisen können.
Allein das Abschicken des Briefes kann sicher durch Zeugen belegt werden.
Das reicht aber nicht aus, um den Zugang der Kündigung zu beweisen.
Auch werden Sie Gespräche mit den Mitarbeitern sicher nicht beweisen können.
Natürlich darf die Versicherung die Kündigung nicht ignorieren.
Es ist aber nicht neu, dass Kündigungen per einfachem Brief "nicht ankommen" und sich die Versicherungen (und Telekommunikationsanbieter etc.) dumm stellen.
Sie können es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, werden aber mangels an Beweisen leider das Nachsehen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte