Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung Vodafone Vertrag

29. September 2021 18:18 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Ich bin im Juni 2020 beruflich von Deutschland in die USA umgezogen.

Zunächst wollte ich meine Handyvertrag für 2 Rufnummern beibehalten, da ich sehr wahrscheinlich ich in 3 Jahren wieder nach Deutschland zurückkehren werde. Ich habe mir das wegen der Kosten dann aber anders überlegt und den Vodafone Vertrag dann doch am 7.9.2021 mit dem Hinweis auf meinen Umzug in die USA und mein Sonderkündigungsrecht gekündigt.

Der Kündigung habe ich Belege für meinen Umzug beigelegt. (Abmeldebescheinigung aus Deutschland, ID Karte aus den USA mit Adressnachweis (wie Personalausweis).

Nun habe ich von Vodafone die Kündigungsbestätigung zum 11.11.2022 erhalten!

Habe ich bei einen Umzug in die USA in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht für meinen Mobilfunkvertrag?

Vielen Dank!



Eingrenzung vom Fragesteller
29. September 2021 | 18:30

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Lösung ergibt sich aus §46 Abs. 3 TKG: Ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten:
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2021 | 19:57

Guten Tag Fr. Dr. Seiter,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Besteht die Möglichkeit, dass der von Ihnen genannte Paragraph aus dem TKG in meinem Fall nicht greift,
weil ich erst ein Jahr nach meinem Wegzug aus Deutschland die Kündigung ausgesprochen habe und ich die Kündigung auch nur für 2 von insgesamt 4 Rufnummer ausgesprochen habe oder ist das nicht relevant?

Vielen Dank & Beste Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2021 | 20:15

Ich hatte Juni 2021 gelesen und mich gefreut, dass Sie in der Frist sind.

Die Kündigung ist ab Zugang der der Kündigungserklärung, nicht ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Umzuges wirksam, so das Amtsgericht Köln, 25.01.2016, Az.: 142 C 408/15. Sollten Sie Probleme haben, melden Sie sich gerne.

FRAGESTELLER 8. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER