Sehr geehrte Fragestellerin,
Ich beantworte Ihre Fragen gerne anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.
Sie sollten zunächst einmal um eine schriftliche Begründung bitten, warum hier eine Regulierung nicht stattfindet.
Aus Ihren Angaben wird nicht ganz klar, ob Sienun die Vor-Schäden bei der alten oder bei der neuen Versicherung angegeben haben. Wenn Sie die Vorschäden bei der neuen Versicherung mit angegeben haben, so kann man Sie nicht so einfach darauf verweisen, dass doch keine Regulierung stattfindet. Man kann Ihnen auch nicht einfach unterstellen, dass sie etwas verschwiegen hätten.
Möglicherweise haben Sie die Vor– Schäden nur bei der alten Versicherung bekannt gegeben, beziehungsweise war dies der Versicherung bekannt? Gegebenenfalls können Sie hier über die Nachfragefunktion noch nähere Angaben machen.
Nicht ersichtlich ist es ferner, wieso Sie bei der Versicherung nicht kündigen könnten sollten. Mittlerweile handelt es sich bei der Gebäudeversicherung nicht wie ehemals um die Brand VersicherungsKasse, die Pflicht war. Sie können unter den Versicherern frei wählen und hier auch kündigen. Möglicherweise war gemeint, dass sie nicht außer ordentlich kündigen könnten , sondern nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Hierauf sollten Sie den Ihnen vorliegenden Schriftverkehr noch einmal genau untersuchen. Auf lediglich mündliche Aussagen können Sie sich jedenfalls nicht verlassen. Letztlich zählt nur, dass, was schriftlich festgehalten wurde.
Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung. Hierzu muss aber der Schriftverkehr genau untersucht werden, was im Rahmen dieser online erst Einschätzung nicht möglich sein wird.
Auf der anderen Seite will es wohl überlegt sein, ob sie eine Kündigung wirklich beabsichtigen, ohne vorher sich nach einer anderen Versicherung umgetan zu haben.
Eine nähere Einschätzung kann ich Ihnen gegebenenfalls in der Nachfrage Funktion noch geben, wenn Sie meine Fragen beantwortet haben. Nutzen Sie dies gerne.
Ich verbleibe zunächst mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hatte bisher 2 Versicherungen. Die alte war bei der R+V, hier hatte ich 2 kleinere Wasser Schäden und die habe ich im Gespräch bei Vertragsabschluss für die neue Versicherung (jetzt Concordia) angegeben. Auch einen Schaden, der nicht von der R+V reguliert wurde, weswegen ich diese Versicherung kündigte. Deshalb schloss ich ja eine neue Versicherung bei der Concordia ab. Man ließ mich also über 2 Jahre in dem Glauben, mich wäre ausreichend versichert. Meine Beiträge hat man kassiert und jetzt da ich einen Schaden hatte, der auch reguliert werden sollte, stellt man sich hin und behauptet, dass ich keine Vorschäden angegeben hätte und man will den Schaden nicht bezahlen. Der Schaden war übrigens im Januar und ein Außendienst Mitarbeiter war vor Ort und sicherte mir zu, dass die Concordia den Schaden übernimmt. Nun nach fast einem halben Jahr kommen die drauf den Schaden nun doch nicht zu übernehmen, weil ich angeblich keine Vorschäden angegeben hätte. Jetzt erst erkundigte sich die Concordia bei der Vorversicherung nach Schäden und nicht schon bei oder vor Vertragsbeginn wie üblich. Ich kann das Ganze nicht verstehen. Besteht denn die Möglichkeit mir die Beiträge zurückzuholen, da die Versicherung ja total sinnlos war? Ich wollte den kompletten Vertrag als Sonderkündigung jetzt kündigen und die Concordia behauptet jetzt, dass ich nur den Teil Leitungswasser kündigen kann und die beiden teile Sturm und Feuer könne ich nicht kündigen. Ich habe aber nur einen Vertrag abgeschlossen. Eine Gebäudeversicherung, die drei Teile abdeckt. Wieso kann ich dann nur den Teil Leitungswasser kündigen? Ich verstehe das nicht, da ich ja auch nur eine Vertragsnummer habe. Jetzt hat mir sogar die Concordia eine neue Police zugeschickt mit einer Vertragsänderung, so dass jetzt nur noch Feuer und Sturm versichert ist. Ich möchte gern die komplette versicherug kündigen. geht das?
freundliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ich beantworte Ihre Nachfrage gerne wie folgt:
Maßgeblich ist, was im Versicherungsantrag als Vorschaden angegeben wurde. Mündliche Gespräche haben leider keine Bedeutung.
Sehen Sie sich Ihre Unterlagen darauf durch. Auch muss ein Passus über die Möglichkeiten der Kündigung enthalten sein.
Nach Ihren bisherigen Angaben kann die Frage so leider nicht positiv beantwortet werden. Für eine vollständige außerordentliche Kündigung sehe ich soweit keine Möglichkeit.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin