Guten Tag,
Sie können z.B. so schreiben:
Sehr geehrter Arbeitgeber,
ich habe Ihre Kündigung vom [Datum] erhalten und diese von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Nach dessen Einschätzung hätte eine Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung gute Aussichten auf Erfolg und könnte zu meiner Wiedereinstellung führen.
Um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden, schlage ich Ihnen folgende einvernehmliche Lösung vor: Sie nehmen die ausgesprochene Kündigung zurück und ersetzen sie durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung. Im Gegenzug verzichte ich auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage und auf weitere rechtliche Schritte.
Ich bin überzeugt, dass diese Lösung für beide Seiten vorteilhaft ist und uns ermöglicht, unsere Zusammenarbeit auf professionelle Weise zu beenden. Ich bitte Sie, mein Angebot zu prüfen und mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum] mitzuteilen.
Beachten Sie aber bitte, dass dieses Angebot nicht die Dreiwochenfrist, beginnend mit Erhalt des Kündigungsschreibens, zur Anfechtung der bereits erhaltenen Klage hemmt oder unterbricht. Sie müssen auf jeden Fall vor Ablauf dieser 3 Wochen Klage einreichen, um die Kündigung nicht bestandskräftig werden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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