Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass es sich vorliegend um eine ordentliche Kündigung handelt, da betriebliche Gründe üblicherweise keine außerordentl. Kündigung rechtfertigen und die Behörde die Zustimmung sicher nur für eine ordentliche Kündigung erteilt hat.
Beispielhaft können Sie folgende Formulierung wählen unter Enfügung der zutreffenden Daten etc.:
„Ordentliche Kündigung
Sehr geehrte Frau Arbeitnehmerin,
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum Tag.Monat.Jahr aus betriebsbedingten Gründen, hilfsweise fristgemäß zum nächstmöglichen Termin. (Eine Begründung der Kündigung ist im Kündigungsschreiben nicht erforderlich, vermeidet aber gegebenenfalls gerichtliche Verfahren)
Die Bezirksregierung hat die Kündigung genehmigt, das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich unverzüglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitssuchend melden müssen und sich aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitgeber"
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info