Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Aus der von Ihnen geschilderten Vereinbarung lässt sich ein Sonderkündigungsrecht ableiten. Hiernach sind Sie bei einer dauerhaft bestehenden Sportunfähigkeit berechtigt, dass Vertragsverhältnis zum nächsten Monatsende außerordentlich zu kündigen.
Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist jedoch nur ausreichend, soweit sich auch hieraus die Gründe für die Sportunfähigkeit ergeben (so auch die Entscheidung des AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1744/03
).
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Ihr Fitnesscenter ein berechtigtes Interesse an der Darlegung der Gründe hat. Nur so besteht für Ihren Vertragspartner die Möglichkeit der Kontrolle. Ein gewisses Maß an Rechtssicherheit muss dem Fitnesscenter auch zugestanden werden.
Demzufolge ist Ihr Attest nicht ausreichend, um die Sportunfähigkeit glaubhaft darzulegen. In der Regel sollte es jedoch genügen, wenn Sie dem Studio Ihr Krankheitsbild kurz schildern.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Gerne bin ich bereit, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Hierfür bin ich jederzeit für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Achilles
Rechtsanwalt
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