Hallo, ich habe einen Betrieb mit 2 Angestellten, und jetzt ist eine Krank geworden sie ist seit 4 Monaten dabei, kann ich sie während ihrere Krankheit kündigen?
Es handelt sich um ein Reinigungsunterneh,en, jetzt muss ich eine neue Person einstellen ,sie wird länger ausfallen.
Eingrenzung vom Fragesteller
14. April 2025 | 14:21
Ihr Vertrag ist befristet bis Ende Juli 2025, und Sie hat nur einen 25 Std Wochen Vertrag. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten, falls ich kündigen kann.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Ihr Betrieb nur zwei Angestellte hat, unterliegt er nicht dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das bedeutet, dass Sie die Mitarbeiterin ohne Angabe von Gründen kündigen können, solange Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Die Krankheit der Mitarbeiterin stellt keinen Hinderungsgrund für eine Kündigung dar. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und der Zugang der Kündigung nachweisbar ist. Da die Mitarbeiterin erst seit vier Monaten bei Ihnen beschäftigt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1 BGB, die vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt, solange der Arbeitsvertrag etc. nichts anderes vorsieht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.