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Kündigugsfrist tvöd

26. März 2024 09:05 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin derzeit als Sachbearbeiterin der Gemeinde Reichsof angestellt und habe eine neue Stelle bei der Stadt Gummersbach erhalten.

Bei Reichshof arbeite ich seit Nov. 23. Wenn ich noch Ende März 24 kündige (diese Woche), kann ich dann bereits zum 01. Mai bei Gummersbach anfangen?

26. März 2024 | 09:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.


Nach Ihren Angaben Tarifvertrag im öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Sie anwendbar.


Danach beträgt Ihre Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende, wenn Sie also jetzt im März kündigen, können Sie zum 01.05.2024 die neue Stelle antreten. (§ 30 Abs. 4 bzw. § 34 Abs. 1 TV-VKA)


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.


Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.


Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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