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Kreditsvertrag kündigen innerhalb zwei Wochen nach Antragsbeginn

| 31. Januar 2008 16:21 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Ich habe ein Haus ersteigert. Zuschlagbeschluss: 14.11.2007, Verteilungstermin: 22.12.2008.
Zur Finanzierung wurde ein Kredit aufgenommen (72000,00 EUR, Vertragsdauer 10 Jahre, unterschieben am 18.01.2008). Notarielle Urkunde wurde auch bestellt. Das Geld wurde bereits am Verteilungstermin ausgezahlt bzw. überwiesen. Zu diesem Zeitpunkt dachte ich langfristig.

Sehr kurzer Zeit danach: Jetzt am 31.012008 möchte ich das Haus aus beruflicher und familiärer Grund verkaufen. In diesem Falle muss ich den Kreditvertrag kündigen. Dabei habe ich die Schwierigkeit, dass die Laufzeit noch fast 10 Jahre beträgt.

Im Kreditvertrag steht am Ende vor den Unterschriften folgende Vereinbarung:



Zitat Anfang:

Widerrufsbelehrung:
Jeder Darlehensnehmer/Gesamtschuldner kann seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung auch ohne Begründung innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform widerrufen. Die Widerruffrist
Beginnt einen Tag der nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages ausgehändigt wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die ...(Bankenname +Adresse).

Auf die Rechtsfolge des § 357 Abs. 1 und Abs. 3 BGB wird hingewiesen. Insbesondere sind im Falle eines Widerrufs die empfangene Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Darlehensnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, so ist er verpflichtet, der Bank insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Darlehensnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Mit der Widerrufserklärung beginnt die den Verzug mit einer Zahlungsverpflichtung auslösende Frist von 30 Tagen zu laufen.

Zitat Ende.



Meine Frage lautet:

Meine Bank hat das Geld ausgezahlt. Der Verkäufer hat dieses Geld vor fast zwei Wochen schon bekommen. Steht es mir nach der obiger Widerrufsbelehrung das Recht zu, den Vertrag zu kündigen? d.h.: den Geldbetrag plus anteilige vereinbarte Zinsen zurücken überweisen.

31. Januar 2008 | 20:15

Antwort

von


(28)
Lappersdorfer Straße 9
93059 Regensburg
Tel: 0941 29844340
Web: https://www.rechtsanwalt-hoyer.com
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung und des Minimaleinsatzes möchte ich ihre Frage in dem angemessenem Umfang beantworten:

Gemäß § 495 i.V.m.355 BGB steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu, auf welches die Bank auch hinwies. Aufgrund dieser Belehrung besteht das zwei wöchige Widerrufsrecht :

§ 495 Widerrufsrecht
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf die in § 493 Abs. 1 Satz 1 genannten Verbraucherdarlehensverträge, wenn der Darlehensnehmer nach dem Vertrag das Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen kann.

Gemäß § 355 BGB sind Sie nach erfolgtem Widerruf an Ihre Willenserklärung nicht mehr gebunden so dass der Darlehensvertrag hinfällig wird. Auch wenn das Geld bereits ausgezahlt worden ist, müssen Sie lediglichd as Geld und die hieraus gezogenen Nutzungen ( Zinsen) zurückzahlen. Achten Sie nur darauf, dass der Widerruf rechtzeitig von Ihnen abgesendet wird ( am besten per Einschreiben oder mit einem Zeugen um einen Beweis hierfür zu haben)

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hoyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 31. Januar 2008 | 22:24

Herzlichen Dank für Ihre klare Antwort. Erlauben Sie mir bitte folgende Rückfragen:

1. Gehört mein Darlehensvertrag auch zur Kategorie Verbraucherdarlehensvertrag?

2. Der Vertrag wurde mit dem Datum 17.01.2008 datiert, ich habe den Vertrag mit Widerruferklärung am 18.01.2008 per Post bekommen. Am gleichen Tag (18.01.08)habe ich die letzte Seite mit Unterschrift per FAX und eine Woche danach per Brief zur Bank geschickt. Beginnt dann die zweiwöchige Frist am Samstag, den 19.01.2008, wie in der Widerrufbelehrung angegeben wurde ("einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben ...".

3. Kann ich den Widerruf statt per Einschreiben
auch a) per Fax oder sogar b) per Email bis zum Freitag, den 01.02.2008 um 23 Uhr 59, versenden?

Nochmals vielen Dank für Ihre sehr kompetente und freundliche Antworten im Voraus.


Ergänzung vom Anwalt 2. Februar 2008 | 12:21

Sehr geehrter Fragesteller,

ich habe Ihnen eine e-mail zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hoyer
Rechtsanwalt

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