Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund der vorliegenden Sachverhaltsdarstellung möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten.
Grundlage für eine vertragliche Änderung Ihres Dispokreditvertrages sind die darin enthaltenen Bestimmungen. Ein Dispositionskredit wird unbefristet gewährt. Da er also nicht mit Ablauf eines vereinbarten Datums endet, kann er grundsätzlich gekündigt werden.
Nach Ihrer Darstellung wurde Ihre persönliche Kreditwürdigkeit (die Dauerhafte Ausschöpfung des Dispositionskredites und der Zahlungsrückstand bei dem Langzeitkredit) durch den Vertragspartner neu bewertet und man ist damit wohl zu dem Schluss gekommen, die risikobehafteten Geschäfte mit Ihnen zu beenden.
Das ist auch ohne den von Ihnen beschriebenen Zahlungsrückstand immer möglich. Das Angebot der kontoführenden Bank, monatlich den gekündigten kurzfristigen Kreditrahmen zu kürzen, ist in dem Sinne, soweit Ihr Konto als sogenanntes Lohnkonto geführt wird, durchaus angemessen.
Aus rechtlicher Sicht haben Sie insoweit keinen Anspruch auf einen Dispositionskredit oder dessen Aufrechterhaltung. Die in angemessenen Stufen eingeleitete Herabstufung dessen ist auch nicht zu bemängeln.
Langfristig sollte auch Sie Ihre finanzielle Ausrichtung ebenso überdenken und entsprechende Änderungen, ggf. auch unter Zuhilfenahme einer Schuldnerberatung, vornehmen. Eventuell ist auch eine Umschuldung durch ein anderes Kreditinstitut mit günstigeren Konditionen anzuraten, soweit dies vertraglich möglich ist. Zu Fragen von Kreditkonditionen wenden Sie sich aber bitte an einen entsprechend versierten Finanzberater.
Letztlich können Sie nur darüber nachdenken, ob die Geschäftsbeziehung zu der Deutschen Bank für Sie weiterhin von geschäftlichem Vorteil für Sie ist und entsprechend zu agieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Andreas Wehle
Diese Antwort ist vom 20.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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