Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie dürfen während der Arbeitsunfähigkeit alles unternehmen, was die Genesung nicht verhindert oder verzögert. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Bett zu hüten oder zuhause zu bleiben.
Nur wenn Sie bereits aus der Lohnfortzahlung heraus sind und im Krankengeldbezug stehen müssten Sie vor Urlaubsantritt die Zustimmung Ihrer Krankenversicherung einholen, weil normalerweise der Anspruch auf Krankengeld bei Auslandsaufenthalt ruht.
Stehen Sie nicht im Krankengeldbezug und befinden sich noch in den 6 Wochen Lohnfortzahlung, können Sie ohne Zustimmung der Krankenkasse fahren.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht