Guten Tag,
ich beabsichtige ca 12 bis 15 Monate in der Schweiz zu arbeiten, wäre dort gemeldet und Krankenversichert. Ist die Aussage richtig, dass ich nach dieser Zeit meine Private Krankenversicherung kündigen kann und in die gesetzliche eintreten kann? ( EU Recht )
Ich bin selbständige Podologin und schließe meine Praxis zum 28.02.2025
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn sich die Lebensverhältnisse derart verändern, dass erstmals oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht, kann wieder in eine beliebige gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden. Diese Rückkehrmöglichkeit gilt allerdings nicht für Personen, die
- das 55. Lebensjahr vollendet haben und
- in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
- mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder
hauptberuflich selbstständig waren.
Sofern diese Ausnahmetatbestände nicht vorliegen, ist ein Wechsel in die GKV möglich. Bei Zweifeln oder Unklarheiten sollten Sie am besten vorab eine Auskunft bei der Krankenkasse einholen, bei der Sie sich nach Ihrer Rückkehr versichern möchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.