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Krankenkassenbetrug

| 10. Januar 2015 08:41 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe 4 Jahre hintereinander Rechnungen selbstgeschrieben für nicht erbrachte Leistungen und bei der Krankenkasse eingereicht. ( Freiwillige Leistung von Krankenkasse Kostenübernahme für die Zahnreinigung).
Nicht nur von mir, sondern für die ganze Familie.
Die Summe bezieht sich auf 1300,- Euro.
Bin allein versichert, und die Kinder bei meinem Mann bei der gleichen KK.
Die Krankenkasse ist jetzt dahinter gekommen und der Arzt ebenso.
Der Arzt wird eine Anzeige gegen Urkundenfälschung aufgeben.

Ich habe nicht nur die Rechnung selbst geschrieben sondern auch die Unterschrift einer Mitarbeiter (i.A ....) drunter gesetzt. Sie wird mich natürlich auch Anzeigen, um sich zu schützen und nicht als Komplize da zustehen.

Wie die Krankenkasse vorgeht ist mir nicht bekannt. Ich habe noch keine Stellungnahme von KK.
Deshalb habe ich vor das Geld sofort zu erstatten.

Was würden sie mir empfehlen wie soll ich vorgehen:

1: Soll ich mich bei der Polizei Selbstanzeigen?

2: Was erwartet mich als Strafmaß in so einem Fall, ( habe keine Vorstraffen )

3: Was kann ich unternehmen um Straffmilderung zu erzielen

4: Brauche ich sofort einen Anwalt? Wird es zum Gericht kommen oder wird es nur vom

Staatsanwalt entschieden. Was ist besser Gerichtsverfahren oder nur Staatsanwalt.

5: Wird der Arbeitgeber in so einem Fall informiert.

6: Soll ich gleich die Krankenkasse wechseln?

7: Droht der Familie auch KK Kündigung

8: Soll ich mich bei der KK melden?

Werde Ihnen sehr dankbar für eine schnelle Antwort.


10. Januar 2015 | 12:23

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie sollten vorab einen Rechtsanwalt aufsuchen und alles mit ihm in Einzelnen besprechen. Vermutlich wird Ihnen geraten werden, den Betrag zurückzahlen und sich dann mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, sich auch zu entschuldigen.

Wenn sowieso schon Verfahren laufen, wird sicherlich auch die Krankenkasse etwas einleiten.

Eine Schadenwiedergutmachung uns ein Geständnis wirken sich dann wenigstens noch strafmildernd aus.


Zu Ihren Fragen:

1: Soll ich mich bei der Polizei Selbstanzeigen?

Nein.

2: Was erwartet mich als Strafmaß in so einem Fall, ( habe keine Vorstraffen )

Geldstrafe; vermutlich sechs Monatseinkünfte.

3: Was kann ich unternehmen um Straffmilderung zu erzielen

Siehe oben im Text.

4: Brauche ich sofort einen Anwalt? Wird es zum Gericht kommen oder wird es nur vom Staatsanwalt entschieden. Was ist besser Gerichtsverfahren oder nur Staatsanwalt.

Ja, einen Rechtsanwalt sollten Sie jetzt schon nehmen und alles mit ihm absprechen. Es würd bei der Anzahl der Fälle und dem Zeitablauf wohl zur Gerichtsverhandlung kommen.


5: Wird der Arbeitgeber in so einem Fall informiert.

Ein privater Arbeitgeber in der regel nicht.

6: Soll ich gleich die Krankenkasse wechseln?

Da kann erst nach Rücksprache mit dem Anwalt entschieden werden.

7: Droht der Familie auch KK Kündigung

Nein.

8: Soll ich mich bei der KK melden?

Ja, aber erst nach anwaltlicher Rücksprache.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 21. Januar 2015 | 09:35

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, sie haben mir Klarheit verschaffen!

Eine Frage habe ich aber noch: es waren ca. 16 Rechnungen, Wird der Fall als Urkundenfälschung oder als schwerer Urkundenfälschung (da noch die Unterschrift als i.A darunter steht) betrachtet.
Krankenkassenbetrug und Urkundenfälschung wird das als ein Fall eingesehen oder mehrere? Und was wird dann als Strafmaß gesetzt?

Herzlichen Dank im voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Januar 2015 | 09:49

Sehr geehrte Ratsuchende,

es wird darauf ankommen, ob Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde und Richter einen Fall nach § 267 Abs 3 Nr.3 StGB als gegeben ansehen.

Bei der Anzahl und den Zeitraum der Taten kann das nicht ausgeschlossen werden.



Die Strafe lässt sich nicht vorhersagen. Dazu müsste man die gesamte Akte, die Gesamtumstände und das weitere Verfahren kennen.

Sie sollten Sie daher einen Rechtsanwalt nehmen.

Dieser wird dann nach Akteneinsicht den weiteren Ablauf des Verfahrens mit Ihnen abklären können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 21. Januar 2015 | 09:26

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