Sehr geehrte Fragestellerin,
in Anbetracht des Umfangs Ihrer Fragen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
1. Ja.
2. Sie bekommen wahrscheinlich einen Anhörungsbogen.
3. Umgehend einen Rechtsanwalt zu Ihrer Verteidigung beauftragen.
4. Wahrscheinlich ja, siehe 2.
5. Weiterhin keine Angaben zur Sache machen bevor ein Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat.
6. Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; § 242 StGB
. Die Höhe der Strafe richtet sich letztlich nach den zu würdigenden Umständen des Einzelfalls und kann ohne Einsicht in die Ermittlungsakte nicht beurteilt werden.
7. Zunächst nicht. Sie sollten nur Ihren Briefkasten regelmäßig leeren lassen und wichtige Post (vom Gericht, der Staatsanwaltschaft etc.) öffnen lassen, um Fristen die z. Bsp. vom Gericht gesetzt werden nicht zu versäumen; z. Bsp. bei einem Strafbefehl.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei zu Ihrer Verteidigung zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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Antwort
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