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Krankenkassenbeitrags-Vorauszahlung

| 12. Oktober 2011 10:27 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Ich plane, an meine private Krankenversicherung (Vollversicherung) 30 Monatsbeiträge im Voraus zu bezahlen.

Nun stellt sich mir aber die Frage: was würde passieren, falls die private Krankenversicherung (DKV) pleite ginge ? Wären dann meine voraus gezahlten Beiträge weg ? Oder würden diese dann aus der Insolvenzmasse heraus gehalten und z.B. an eine andere Versicherung, welche die Kunden übernähme, weiter geleitet ? Also gehe ich mit der Vorauszahlung ein grosses Risiko ein ?

12. Oktober 2011 | 13:27

Antwort

von


(65)
Holstenbrücke 4-6
24103 Kiel
Tel: 04311284453
Web: https://www.ra-krause-kiel.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:

Die Beiträge sind im Falle einer Pleite des Versicherers nur dann verloren, wenn sich der Versicherer nicht freiwillig bei einem Rückversicherer rückversichert hat oder wenn keine andere Versicherung den Vertragsbestand des Versicherers übernimmt. In der Regel erfolgt letzteres im Falle einer Pleite eines privaten Krankenversicherers zunächst durch die Medicator, dem Sicherungsverein privater Krankenkassen, dem alle privaten Krankenversicherer mit Sitz in Deutschland als Pflichtmitglieder angeschlossen sind. Dieser übernimmt im Fall der Zahlungsunfähigkeit die Versicherungsverträge der Kunden und führt sie fort, bis sich ein anderer Versicherer bereit erklären, den Bestand zu übernehmen. Hierzu stehen als Reserve 1 Milliarde Euro bereit.

Sie können bei Ihrem Versicherer jedoch zur Sicherheit auch jetzt schon anfragen, ob eine Rückversicherung besteht.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine weitere Beauftragung gerne zur Verfügung, sollten Sie eine solche erwägen. Soweit noch Unklarheiten im Hinblick auf Ihre Frage bestehen, bitte ich Sie, von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch zu machen.

Bitte nutzen Sie die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.

Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Ich bitte, dies auch im Rahmen der Bewertung der Antwort zu berücksichtigen und diesbezüglich um Fairness, falls die Antwort nicht wie erhofft ausfällt, weil die Rechtslage tatsächlich eine andere ist.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Krause, LL.M.
Rechtsanwalt

www.ra-krause-kiel.de




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