Sehr geehrte Ratsuchende,
zur Überbrückung sollte Ihr Vater bei der für Ihn zuständigen Gemeinde Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Da er zur Zeit krankgeschrieben ist, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Deswegen hat auch das Arbeitsamts keine positive Auskunft erteilen können.
Ihr Vater sollte zudem daran denken einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen oder sogar wegen Erwerbsunfähigkeit. Offensichtlich kann er seinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben. Welche Form der Rente zu beantragen wäre, ist mit dem Arzt zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Fr. RA Bohle,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Einen Erwerbsunfähigkeitsantrag hat mein Vater bereits gestellt. Mit Gemeinde meinen Sie damit die ARGE oder die Stadt Augsburg? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Marrzouk
Sehr geehrte Ratuchende,
Ihr Vater muss sich an die Stadt Augsburg, dort Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung, wenden. Lassen Sie sich sich nicht durch die Amtsbezeichnung verunsichern. Dieses Amt ist für den genannten Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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