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Krankenkasse zahlt nicht mehr

5. August 2011 09:59 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


10:50

Mein Vater hat Arthrose am rechten Unterarm und Hand, am linken Arm einen Trizepsbruch der nicht operabel ist und die Schulter muss auch operiert werden, die OP verspricht aber nicht unbedingt einen Erfolg, zudem hat er Depressionen, weshalb er im 06/10 5 Wochen auf Kur war. Die SBK hat ihn zum mediz. Dienst geschickt, nach der Untersuchung hat er meinen Vater als gesund bezeichnet und er müsse wieder arbeiten gehen, Schreiben der SBK kam am 07.07.11, Arbeitsantritt 11.07.11. Mein Vater ist am 11.7. zur Arbeit gegangen, musste aber ein Gespräch mit seinem Chef führen, der ihn daraufhin nicht arbeiten ließ, da es unverantwortlich sei, ihn 40 kg schwere Teile in Maschinen zu platzieren. Die SBK zahlt aber trotzdem nicht weiter und mein Vater u. sein Hausarzt haben Widerspruch eingelegt. Die Widerspruchsabteilung tagt aber erst am 30.08.11, die SBK meinte es wird bis spätestens mitte Sept. dauern bis mein Vater eine Mitteilung bekommt. Das Sozialgericht sagt, er muss den Widerspruchsbescheid abwarten bevor er klagen kann. Wovon soll mein Vater jetzt leben? Die SBK schickte ihn auf Anfrage zum Arbeitsamt, dieses zahlt aber nicht, da mein Vater weiterhin krankgeschrieben ist, AG zahlt logischerweise auch nicht! An wen kann man sich wenden, um die finanzielle Lücke zu überbrücken?

5. August 2011 | 10:38

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,

zur Überbrückung sollte Ihr Vater bei der für Ihn zuständigen Gemeinde Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Da er zur Zeit krankgeschrieben ist, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Deswegen hat auch das Arbeitsamts keine positive Auskunft erteilen können.

Ihr Vater sollte zudem daran denken einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen oder sogar wegen Erwerbsunfähigkeit. Offensichtlich kann er seinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben. Welche Form der Rente zu beantragen wäre, ist mit dem Arzt zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de


Rückfrage vom Fragesteller 5. August 2011 | 10:42

Sehr geehrte Fr. RA Bohle,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Einen Erwerbsunfähigkeitsantrag hat mein Vater bereits gestellt. Mit Gemeinde meinen Sie damit die ARGE oder die Stadt Augsburg? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüssen

Marrzouk

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. August 2011 | 10:50

Sehr geehrte Ratuchende,

Ihr Vater muss sich an die Stadt Augsburg, dort Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung, wenden. Lassen Sie sich sich nicht durch die Amtsbezeichnung verunsichern. Dieses Amt ist für den genannten Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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